Enthältvermerk mit Autorennennung:
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Erstellt von Herrn Helge Weingärtner, Zitieren des Autors erforderlich: (1.) Expediert durch den Boten Hans Del. Bestätigung des Erhalts eines persönlich an Schreiber gerichteten Briefs vom 8.d.M. am 19. d.M. durch den Überbringer [= Hans Dell]. Die Lage ist noch unverändert, wie Linhart schon in einem Brief vom 1. d.M. schrieb, den L°.Pock überbracht hatte. Darin drückte Linhart seine Hoffnung aus, Jac°. Reiter und Gregori Heipel werden sich wohl verwahrt haben. Das ist allerdings noch nicht geschehen, aber immerhin sind jetzt sämtliche Bücher hergeschickt worden. Linhart konnte sich nicht erklären, wie Reuter die Sache mit dem Brief des Königs verstanden wissen wollte. Inzwischen kam ein weiteres Schreiben des Königs, an Lyon gerichtet, dort an, mit der Aufforderung, die 4 Städte davon in Kenntnis zu setzen. Die Abschrift des früheren Briefs, worauf Linhart sich bezog, entsprach nicht dem Schreiben des Königs, sondern war nur eine (unvollständige? vgl. unten 2.) Kopie, wovon man am 17. Mai eine Abschrift durch den Boten L°. Pock an Linhart gesandt hatte. Dies geschah rein vorsorglich, da man nicht sicher war, ob Linhart die frühere Abschrift erhalten hatte. Am 23. Mai schrieb man erneut, wie hier beiliegt (s.u. 2.) expediert durch den Boten Contz Bidhess. Die beiliegende Kopie (s.u.3.) erweckt den Eindruck, als wisse der König davon gar nichts, was Schreiber mit Reuter auch besprochen hat. Schreiber befürchtet, der Text stamme von irgendwelchen Leuten am Hof, die ihn nur erdicht haben. Von diesem Text hat man hier noch weitere 3 Kopieen, die man zusammen mit Gütern nach Lyon schicken wird. Den Verkauf in Lyon nur noch über Genf abzuwickeln, erscheint im Moment noch nicht nötig. Wie der Kompaniebrief zeigt [hier nicht vorhanden], kam Reuter am 16. dM. aus Lyon hier an, und reiste am 18. d.M. wieder dorthin zurück. Schreiber ritt mit ihm bis Collonge. Dabei besprach man Diverses, so z.B. die Idee Reuters, Bürger in Bern zu werden. Er glaubte, es genüge wenn Schreiber dies persönlich in Bern für ihn bewerkstellige. Linhart müsse ihm nur die Güter überschreiben, als seien es seine eigenen, worüber Reuter dann einen Reversbrief ausstellen würde. Schreiber kann dies natürlich nicht bestimmen, würde aber, falls Linhart zustimmt, eine Reise Reuters nach Bern für richtig halten. Reuter bekannte, er habe nicht gedacht, dass ein solcher Aufwand notwendig wäre. Hierfür fehle ihm die Zeit, da die Anlegung alla Roscha bevorsteht. Auch befürchtete er, das neue Bürgerrecht werde ihm im Hause Linharts in Lyon wenig bringen, sollte es zum Äußersten kommen. Auch für das Geschäft bezüglich pfenberdt und Schulden mit denen, die Beziehungen mit Eidgenossen besitzen, wie Ortel und Weickmon, oder Simon Niclas, denen Reuter factoriert, würde das Bürgerrecht wenig helfen, sodass Reuter sein Ansinnen vorerst zurückstellen will. Bezüglich der Frage, wie man die Güter und die Personen, nämlich Reuter und Heipel, in Sicherheit bringen könne, las Schreiber Reuter die jüngsten Anweisungen Linharts vor. Reuter meinte, für ihn selbst bestehe keine große Gefahr, und die Güter wolle man in Verwahrung bringen. Bezüglich der Schulden wies Schreiber ihn an, zuerst die Italiener und Schleicher zu bezahlen. Die Carcassonner soll er an die Heftleinmacher verweisen. Er soll aber nicht zu schnell zahlen, da sonst die Deutschen in Verdacht kämen. [Weitere Einzelheiten der Schuldenfrage, Zahlungsmöglichkeiten zu unterschiedlichen Messeterminen] Die Bilanz soll Reuter herüberschicken, oder Heipel damit betrauen. Reuter stützt sich sehr auf Hans Cleberger. Er berichtete, es habe ihm sehr gut getan, dass Linhart an Kleeberger geschrieben hat. Dieser versicherte, er habe seine Dienste gern geleistet. Leib und gut woll er pey den Teutschen lossen, und bey Inen bleiben. Auch den Gouverneur von Lyon [Jean d'Albon, Seigneur de Saint-André, s.u. 3. und Bemerkung bei Nr.1528] lobt Reuter über die Maßen. Auch das Schreiben des Königs, wonach der Güterarrest wieder aufzuheben sei, und wovon hier eine Kopie beiligt (s.u., 3.) hält Reuter für positiv. Schreiber hingegen befürchtet, da für den 22. d.M. die musterung angesetzt ist, dass dann die Beschlagnahme sich wiederholen werde. Weiter besagt das angezogene Dokument, dass der König die Deutschen zwar bei ihren alten Rechten läßt, ihnen aber andererseits eine Kaution abverlangt, damit sie nicht gegen ihn handeln. Fraglich ist dabei, ob der König damit nur die in Lyon befindlichen Deutschen meint, oder ob sich dies auf die Städte selbst bezieht, aus denen diese Kaufleute kommen. Hier in Genf wird dies lebhaft diskutiert, wobei Jeder etwas Anderes meint. Nach Meinung des Schreibers sind die Städte selbst gemeint. Man darf sich aber auf dieses Schriftstück keinesfalls verlassen. Wiederholung der Überzeugung, dieses Stück sei ohne Wissen des Königs erdichtet worden, und zwar vom Gouverneur zu Lyon selbst, um die Deutschen zu beruhigen. Reuter hatte vor seiner Ankunft versprochen, erhebliche Neuigkeiten zu bringen, aber alles, was er berichten konnte, war die bevorzugte Behandlung des Handelshauses Linharts. Die Ursache sei darin zu sehen, dass man nicht, wie andere, weichlich geflennt habe. Reuter kann zu jeder Zeit das Stadttor passieren, ohne angesprochen zu werden. Der König hat der Stadt Lyon erhebliche Summen abverlangt, da die dortige Stadtmauer verbessert werden soll. Die Stadt hat daraufhin von allen Nationen Geld verlangt, so auch von den Deutschen, wie z.B. von den Schlisselberger und Ortel. Die Tucher blieben bislang davon verschont. In der Stadt halten jede Nacht 200 Mann Wache, wozu man auch die Deutschen heranzieht. Reuter blieb dies bisher erspart, was er auf sein Wohverhalten zurückführt. Hier heißt es, man werde eine Garnison nach Lyon verlegen - angeblich Schweizer. Schreiber befürchtet jedoch, man werde Italiener schicken, die werden niemant schonen, wie dan Ir geprauch ist mit weiber und Kindt, auch gut [= Gütern]. Auch heißt es, jedes Haus werde für 6 Monate Provision dazu beisteuern müssen, egal, ob arm oder reich. Bezüglich neuer Geldaufnahme teilte Schreiber Reuter die abschlägige Meinung Linharts mit. Bart°. und Hans Welser haben ihren Leuten den gleichen Befehl erteilt. Zuletzt waren noch 300 Scudi aufgenommen worden. Bezüglich des Hauses in Lyon hatte Reuter den Hausherrn zur vergangenen Messe 200 Scudi gegeben, damit das Haus entsprechend den Vorstellungen der Pächter umgestaltet werde. Offensichtlich hat der Hausherr nur das Geld genommen, sodass man mit ihm verhandeln will, das Haus für 6 bis 7 Jahre im aktuellen Zustand behalten zu dürfen. Schreiber hofft, dass das Haus so lange hält. Der Hauswirt wird als liederlich bezeichnet. Der Warenverkehr mit Spanien ist momentan fast völlig erloschen, und daher sind Warensendungen auch nicht zu empfehlen. Um den schönen Safran aus Aragon wird man sich freilich kümmern. Ganz, wie Linhart angeordnet hat. Seboldt Ortel berichtet, wie ihm Leute aus Limoges, die ihm noch etwas schuldeten, zur letzten Messe mehr Waren als sonst abgenommen haben, dann aber ohne Zahlung weggeritten sind. Er schrieb ihnen nach - bislang ohne Antwort. Die Ursache für dieses Verhalten ist in einem Gerücht zu erblicken, nach welchem Schulden bei Deutschen demnächst konfisziert werden sollen, sodass man dann nicht mehr zu zahlen bräuchte. Reuter glaubt, die Flüchtigen mit Grott Lucas und Jacques Simon du Puis identifizieren zu können. Wegen des Sixt Tucher wurde beschlossen, falls Reuter ihn ungefährdet von Limoges nach Lyon bringen könne, so solle er ihn weiter nach Genf schicken. (2.) Expediert am 23. Mai durch den Boten Contz Biheß [offensichtlich als Beilage gedacht, aber erst mit dem aktuellen Brief versandt]. Zuletzt waren Nachrichten mit dem Boten Lorenz Bock verschickt worden. Dabei befand sich auch die Kopie eines Schreibens des Königs von Frankreich. Inzwischen sind wiederum 4 Kopieen eines königlichen Schreibens aus Lyon gekommen, welches an die 4 Städte versandt werden soll. Dies hielt man hier aber nicht für nötig. Anbei eine solche Kopie. Man hält den Text für verdächtig, da er weder datiert, noch mit Angabe des Ausstellungsorte, geschweige denn mit einer Unterschrift versehen ist. (3.) Kopie eines [unechten ?] Briefes [Franz' I.] an Herrn Francoys Bayard und einen cousin des Königs, ß<eigneu>r de Sainct Andre, ch<eva>l<ie>r, de mon ordre gouverneur et mon Lieutenant et g<e>n<er>al a Lyon et Lymoys. Die allmans, welche arrestez wurden, sind kraft der früheren Gesetze zu befreien - Relaschez et mys en Liberte. Allerdings nur gegen Kaution, damit nichts gegen den König oder seine Untertanen unternommen werde: ... en baillant par eulx caution, de ne faire ni pourchasse aucun chose contraire ne prejudicable a moy, ny a mes subgectz. (...) Escript au boys de Vincenes, Le xij jour de Juniy mv [so!] xLiiii [= 1544 Juni 12].
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