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1.
Stichwort:
Gottlose Maler
Text:
Drei junge Maler und Stecher aus dem Umfeld Albrecht (->) Dürers, die Brüder Barthel und Sebald (->) Beham sowie Georg (->) Pencz, mußten sich im Januar 1525 vor dem Hintergrund des (->) Bauernkriegs in einem ordentlichen Gerichtsverfahren vor dem (->) Rat verantworten. Verhaftet und angeklagt waren sie wegen Gotteslästerung, Sektierertums und Ablehnung der weltlichen Obrigkeit, doch blieb ihnen die Folter erspart. In das Verfahren einbezogen war der Schulmeister bei St. (->) Sebald Hans (->) Denck. Als Belastungszeuge trat der Bildhauer Veit (->) Wirsberger auf. In den Verhören gaben die G. zu Protokoll, sie glaubten zwar an Gott, kennten ihn aber nicht und könnten den Aussagen der Bibel nicht glauben; von Christus und den Sakramenten hielten sie nichts. Eine Obrigkeit wollten sie außer Gott nicht anerkennen. Mit Urteil vom 26.1.1525 wurden die G. aus der Stadt verbannt. Aber schon im November konnten sie wieder nach N zurückkehren, wenn sie auch zunächst unter Polizeiaufsicht blieben; Georg Pencz erhielt 1532 sogar die Bestallung zum Stadtmaler.
Quellen:
Pfeiffer, Quellen.
Literatur:
Kolde, T., Hans Denck und die G. von N, in: BBK 8 (1902), 1-32, 49-72. Zschelletzschky, H., Die 'drei G.' von N, Leipzig 1975.