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Das S., auch 'Kollegium der Herren Älteren' oder 'Älterer' bzw. 'Innerer Geheimer Rat' genannt, stellte die eigentliche rst. Regierung dar. Es war berechtigt und verpflichtet, in Fällen, wo es nötig schien, anstelle des (->) Inneren Rats zu entscheiden; dies war v.a. in der Außen- und Finanzpolitik der Fall. Das S. war ein siebenköpfiger Unterausschuß der 13 (->) Alten Bürgermeister bzw. des 17köpfigen (->) Ratsausschusses, aus dem sich Neumitglieder des S. rekrutierten. Drei Septemvirn waren identisch mit dem Triumvirat der (->) Obersten Hauptleute in ihrer Eigenschaft als (->) Vorderste Losunger (zwei) und dem Dritten Obersten Hauptmann; in besonders wichtigen Fällen, bildeten diese drei die oberste Regierungsbehörde als 'Älterer Kleiner Geheimer Rat'. Mit den (->) Ratsschreibern und der (->) Ratskanzlei verfügte das S. über eine eingespielte Verwaltung. Das S. hat sich wohl im späten 14. Jh. aus den vier (->) Rechenherren entwickelt, welche die (->) Stadtrechnung, die die beiden Losunger erstellt hatten, vor Ostern gemeinsam mit dem jeweils regierenden Bgm. revidierten. Da sich dies mehrere Wochen hinzog, achtete man darauf, daß nach dem (->) Ratsgang nur bestimmte Personen in dieser Zeit regierten. Förmlich bildete sich das S. zu Beginn des 15. Jh. heraus, indem bei der (->) Ratswahl (sieben) Ratsmitglieder zu Älteren Herren gewählt wurden. Zu diesen gehörte in der 1. Hälfte des 15. Jh. auch der vorderste (->) Junge Bürgermeister der wichtigen ersten (->) Frage nach der Ratswahl. Seit 1635 durften die Angehörigen des S. keine Rechnungsämter mehr innehaben, da sie die oberste rst. Finanzkontrolle besaßen und hier keine Interessenkollision stattfinden sollte.
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