OLIWA - Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines - Hinweise

Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines

Stadt Nürnberg  |    Beenden

Hinweise

  • Sie sind hier: Hinweise
  • Antragsteller*in
  • Beantragung
  • Versandanschrift
  • Zusammenfassung
(*) sind Pflichtfelder

Europawahl 2024 am 09.06.2024


Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise sorgfältig.
Das Gleiche gilt für die Hinweise zum Datenschutz, welchen Sie vor Versenden Ihres Antrages zustimmen müssen.

Wahlschein und Briefwahlunterlagen können Sie nur für sich selbst, nicht für eine andere Person beantragen.
(Wer den Antrag für eine andere Person stellen will, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht gegenüber dem Wahlamt nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.)

Beachten Sie bitte, dass die Beantragung nur erfolgen kann, wenn Sie am 9. März 2024 mit Hauptwohnsitz in Nürn-berg gemeldet sind/waren.

Um eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person zu ermöglichen, werden Sie gebeten, alle Felder auszufüllen.

Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt voraussichtlich zwischen dem 6. und dem 10. Mai 2024.

Vor dem Absenden Ihres Antrages kontrollieren Sie bitte Ihre Daten und drucken sich gegebenenfalls den Antrag für Ihre Unterlagen aus.

Sollten Sie zu den von Ihnen gemachten Angaben Fehler feststellen, wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlamt (eMail: briefwahl@stadt.nuernberg.de).
Die Korrektur bereits übermittelter Daten ist per Online-Antrag nicht möglich.

Sollten Ihnen die Briefwahlunterlagen innerhalb von 8 Werktagen nicht zugegangen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an das Wahlamt (eMail: briefwahl@stadt.nuernberg.de)
denn nach Absendung Ihres Online-Briefwahlantrags ist die Stimmabgabe im Wahllokal grundsätzlich nicht mehr möglich.

Nicht zugegangene Briefwahlunterlagen können nur bis zum Tag vor dem Wahltag, 12 Uhr, ersetzt werden.

(*) sind Pflichtfelder