FW/D Stadtratsantrag der Bürgerinitiative Ausländerstopp Nürnberg vom 07.05.09 Feuerwehrführerschein I. Es wird seit 2008 versucht, eine nationale Lösung zur Umsetzung der 3. EU Führerscheinrichtlinie der Feuerwehren, Katastrophenschutzdienst und Hilfsorganisationen zu erreichen, eine abschließende Regelung dazu steht derzeit noch aus. Von Seiten des Freistaates Bayern wird momentan eine ausbildungs-und prüfungslose Ausweitung der Fahrerlaubnisklasse B auf mindestens 4,25 Tonnen sowie eine Anhebung der Gewichtsgrenze auf 7,5 Tonnen, im Rahmen einer Sonderfahrberechtigung, gefordert. Das Thema Feuerwehrführerschein wird Tagesordnungspunkt einer Arbeitsgruppe der Staatssekretärekonferenz sein und es ist geplant, das Thema bei der Innenministerkonferenz im Juni 2009 zu behandeln. Die Situation der Feuerwehr Nürnberg stellt sich wie folgt dar: - Die Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr Nürnberg werden alle grundsätzlich zum Führen von Fahrzeugen der Führerscheinklasse CE (alte Bezeichnung FS-Klasse II) ausgebildet, da die Fahrzeuge der Berufsfeuerwehr Nürnberg dieses aufgrund des Fahrzeuggewichts sowie eines möglichen Anhängerbetriebs erfordern. - Die Fahrer (Maschinisten) der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg werden bedarfsorientiert ausgebildet. Da zum Großteil Fahrzeuge der Berufsfeuerwehr Nürnberg im Rotationsprinzip an die Freiwillige Feuerwehr Nürnberg weitergegeben werden, werden die Fahrer der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg ebenfalls in der Führerscheinklasse C ausgebildet. Die Ausbildung nach Klasse CE erfolgt nur für Fahrer (Maschinisten) zweier Wehren, die über einen entsprechenden Feuerwehranhänger verfügen. - Die z.Zt. in der Neubeschaffung stehenden Fahrzeuge, LF 10/6 nach DIN 145305, haben eine zul. Gesamtmasse von 11 Tonnen und können deshalb ebenfalls nur mit dem vorhandenen Führerschein der Klasse C gefahren werden. Es ist festzustellen, dass die nationale Umsetzung der 3. EU Führerscheinrichtlinie für die Feuerwehr Nürnberg weder im Bereich der Berufsfeuerwehr noch im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr zu einer Gefährdung der Einsatzbereitschaft führen wird, da keine zusätzliche Kosten für eventuell notwendig werdende Ausbildungen in anderen Führerscheinklassen aufkommen. II. 2. BM Hr. Förther Nürnberg, 29.05.2009 Feuerwehr gez. Skrok (6000)