Beschluss: Einstimmig beschlossen

OBM Dr. Maly:                        00:13:42


Gutachtenvorschlag (RWA am 24.10.2018):

 

Der Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen:

 

Die Verwaltung wird über den 31.12.2018 hinaus bis 31.12.2019 - in Abweichung von den Richtlinien über den Verkehr mit Liegenschaften und deren Verwaltung (LVVR) - ermächtigt, ohne weitere Beschlussfassung des nach den LVVR zuständigen Entscheidungsgremiums für das Projekt "Übergangswohnen für Flüchtlinge" unter strikter Einhaltung der folgenden Vorgaben Anmietverträge abzuschließen:

 

- Die Miete muss sich in der vom Nürnberger Mietenspiegel in der jeweils gültigen Fassung

  vorgegebenen Preisspanne bewegen;

- die Übernahme von zusätzlichen Kosten (z.B. Zuschläge für Umbauten etc.) oder unüblichen

  Nebenkosten ist nicht zulässig;

- als Vertragslaufzeit dürfen maximal 10 Jahre vereinbart werden.

 

 

Beschlussvorschlag (Stadtrat am 22.11.2018):

 

Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 24.10.2018 wird die Verwaltung weiterhin - zeitlich befristet bis zum 31.12.2019 - ermächtigt, unter Einhaltung der im Stadtratsbeschluss vom 26.07.2017 genannten Kriterien Anmietverträge abzuschließen.