OBM Dr. Maly: 00:13:42
Gutachtenvorschlag (RWA am 24.10.2018):
Der Ausschuss für Recht,
Wirtschaft und Arbeit begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen:
Die Verwaltung wird über den
31.12.2018 hinaus bis 31.12.2019 - in Abweichung von den Richtlinien über den Verkehr
mit Liegenschaften und deren Verwaltung (LVVR) - ermächtigt, ohne weitere
Beschlussfassung des nach den LVVR zuständigen Entscheidungsgremiums für das
Projekt "Übergangswohnen für Flüchtlinge" unter strikter Einhaltung
der folgenden Vorgaben Anmietverträge abzuschließen:
- Die Miete muss sich in der
vom Nürnberger Mietenspiegel in der jeweils gültigen Fassung
vorgegebenen Preisspanne bewegen;
- die Übernahme von
zusätzlichen Kosten (z.B. Zuschläge für Umbauten etc.) oder unüblichen
Nebenkosten ist nicht zulässig;
- als Vertragslaufzeit dürfen
maximal 10 Jahre vereinbart werden.
Beschlussvorschlag (Stadtrat am 22.11.2018):
Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 24.10.2018 wird die Verwaltung weiterhin - zeitlich befristet bis zum 31.12.2019 - ermächtigt, unter Einhaltung der im Stadtratsbeschluss vom 26.07.2017 genannten Kriterien Anmietverträge abzuschließen.