OBM Dr. Maly:                        01:57:06


Beschlussvorschlag:

1. Zur Begleitung des Neubaus eines Konzerthauses an der Meistersingerhalle wird eine vorberatende Kommission nach § 11 (1) StRGeschO eingesetzt („Konzerthaus-Kommission“). Dieser gehören zwölf Mitglieder des Stadtrats mit Stimmrecht an, die analog zu den in Anlage 1 StRGeschO aufgeführten Kommissionen entsprechend der Sitzverteilung des Stadtrats benannt werden, sowie weitere Mitglieder ohne Stimmrecht, die nicht dem Stadtrat angehören.

 

2. Die Besetzung durch Mitglieder des Stadtrats erfolgt gemäß den Nennungen der Fraktionen / Ausschussgemeinschaft.

 

3. Die nicht dem Stadtrat angehörenden Mitglieder werden gemäß Anlage 2 namentlich berufen. Sie können jeweils einen festen Stellvertreter oder eine feste Stellvertreterin namentlich benennen.