Sitzung: 24.01.2019 AfS/001/2019
Berichterstatter:
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Vorlage: Stpl/053/2018
StR Raschke 01:10:23
StR Prof. Dr. Beck 01:10:56
Möchte noch einen Ergänzungsantrag zu den vorliegenden Anträgen stellen, dass die Freien Wähler gegen einen Verkauf der Kleingartenanlage Grimmstraße sind.
StR Raschke 01:11:19
Hält fest, dass der mündliche Antrag so mit aufgenommen wird.
StR Ulrich 01:11:25
StRin Krannich-Pöhler 01:11:37
Stellt nochmal einen mündlichen Antrag, dass die beiden Kleingartenanlagen Grimmstraße und Bertha-von-Suttner-Straße erhalten bleiben sollen.
StR Raschke 01:12:15
StR König 01:12:25
Meint, verkehrspolitisch hält er eine Bebauung dort nicht für geeignet und spricht sich auch für den Erhalt der Kleingartenanlage Grimmstraße aus.
StR Raschke 01:13:37
Ergänzt den Antrag der SPD-Fraktion, dieser lautet:
Die Nachfolgenutzung nach der Aufgabe der Kleingartenanlage an der Grimmstraße, gilt ausschließlich der Einrichtung einer sozialen Infrastruktur.
StR Ulrich 01:14:04
StR Gradl 01:19:43
StR Schuh 01:21:27
StR Prof. Dr. Beck 01:24:14
Möchte noch wissen, wie groß werden die Flächen bei den 100 neuen Kleingärten sein?
Und bei einer Zweckentfremdung der Kleingartenanlage, z.B. nur als Wochenendgrundstück, was würde hier die Stadtverwaltung und der Kleingartenverband unternehmen um dies zu unterbinden.
StRin Krannich-Pöhler 01:26:41
Meint, dass dies schon in der Satzung der Kleingärtner festgehalten wird, dass dies nicht nur als Wochenendgrundstück genutzt werden darf.
Würde gerne diesen Beschluss mittragen, möchte aber, dass diese beiden Kleingartenanlagen Bertha-von-Suttner-Straße und Grimmstraße nicht aufgegeben werden. Dazu möchte sie nochmal eine Erläuterung.
StR Dr. Fraas 01:29:56
Erklärt zur Grimmstraße, dass es eine gesetzliche Kündigungsfrist gibt die eingehalten werden muss und diese kann auch erst dann ausgesprochen werden wenn sich eine Nachnutzung konkretisiert hat.
Zur Frage Verkauf oder nicht Verkauf, dafür ist der Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit (RWA) die zuständige Sitzung.
StR König 01:31:13
Möchte, dass heute ein deutliches Signal gesetzt wird für den Kleingarten Grimmstraße, hier wäre mehr Grün erstrebenswert. Das ist heute sein Vorschlag für einen gemeinsamen Ratsbeschluss.
StR Ulrich 01:34:53
Nimmt Stellung zu den Fragen.
Thema Flächengröße bei den Kleingärten:
In der Vorlage werden 260 Quadratmeter pro Parzelle genannt und das ist die aktuelle richtige Größe.
Zur Entwicklung wie Kleingärten heute genutzt werden müssen, dies wird zentral vom Stadtverband koordiniert und von SÖR in seinen Planungen zum gestalten der Parzelle gefertigt.
Erklärt, dass die Verwaltung an dem heutigen Beschluss gebunden ist um 160 Parzellen in Planung geben zu können.
StRin Krannich-Pöhler 01:38:45
Stimmt heute dem Beschluss zur Neuschaffung von 160 Parzellen zu, ergänzend zum Antrag, der noch abgestimmt wird.
StR Raschke 01:39:47
Erklärt, dass Herr Ulrich den Vorschlag macht, dass keine der vorliegenden Anträge, bis auf den Beschlussvorschlag von der Vorlage, heute beschlossen werden. Wenn darüber Einverständnis besteht, würde der Beschlussvorschlag für 160 neue Parzellen beschlossen werden und das weitere Verfahren würde dem Rat zur gesonderten Entscheidung nochmal vorgelegt werden.
StRin Krannich-Pöhler 01:40:51
StR Raschke 01:40:56
StR König 01:41:03
Weist darauf hin, dass bei der Grimmstraße mehr Grün bevorzugt wird und dies soll in der Prioritätenliste der Verwaltung Einklang finden.
StR Raschke 01:41:25
Hält fest, dass heute nicht über die Anträge entschieden wird.
StR König 01:42:37
Weist darauf hin, dass er an der Grimmstraße Grünflächen anstrebt und es dort keine Bebauung geben soll. Stimmt heute dem Beschlussvorschlag zu, aber sein Antrag bleibt für die nächste Sitzung bestehen.
StR Raschke 01:43:42
Erklärt, dass dort noch keine Bebauung vorgesehen ist, er schließt es nur nicht aus, dass die Nachnutzung auch eine Bebauung sein kann.
StR Prof. Dr. Beck 01:43:59
StR Ulrich 01:44:32
StR König 01:45:01
StR Raschke 01:45:32
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtplanungsausschuss beauftragt die Verwaltung (2.BM/SÖR) mit den notwendigen
Untersuchungen und Planungen, um ausgehend von den in der Entscheidungsvorlage
im Einzelnen genannten Standortpotentialen Kleingärten in einer Größenordnung
von ca. 160 Parzellen neu herstellen zu können.
Die für die Herstellung zusätzlicher Kleingärten anfallenden Kosten werden
im weiteren Verfahren ermittelt und zur gesonderten Entscheidung vorgelegt.