Berichterstatter:

Beschluss: Einstimmig beschlossen

StR Raschke:                         02:20:36

Die Verwaltung verweist auf die Vorlage.

Abstimmung über den Beschlussvorschlag.


Beschlussvorschlag:

1. Der Stadtplanungsausschuss beschließt, dass der Geltungsbereich der Satzung Nr. 59 "Freiligrathstraße" zur Aufhebung der planungsrechtlichen Festsetzungen für einen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 3572 (Teilbereich der Freiligrathstraße), Gemarkung Mögeldorf so eingeschränkt wird, wie es sich aus dem Entwurf der Satzung vom 13.08.2019 ergibt.

 

2. Der Stadtplanungsausschuss billigt den Entwurf der Satzung Nr. 59, für den im Plan des Stadtplanungsamts vom 13.08.2019 durch die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs bestimmten Teilbereichs des Bebauungsplans Nr. 3572 (Teilbereich der Freiligrathstraße), Gemarkung Mögeldorf unter Hinweis auf den beigefügten Entwurf der Begründung vom 13.08.2019 mit Umweltbericht vom 13.08.2019.

 

Der Entwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.