Sitzung: 19.09.2019 AfS/007/2019
Berichterstatter:
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Vorlage: Stpl/102/2019
StR Raschke: 02:20:36
Die Verwaltung verweist auf die Vorlage.
Abstimmung über den Beschlussvorschlag.
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtplanungsausschuss
beschließt, dass der Geltungsbereich der Satzung Nr. 59
"Freiligrathstraße" zur Aufhebung der planungsrechtlichen Festsetzungen
für einen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 3572 (Teilbereich der
Freiligrathstraße), Gemarkung Mögeldorf so eingeschränkt wird, wie es sich aus
dem Entwurf der Satzung vom 13.08.2019 ergibt.
2. Der Stadtplanungsausschuss
billigt den Entwurf der Satzung Nr. 59, für den im Plan des Stadtplanungsamts
vom 13.08.2019 durch die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs bestimmten
Teilbereichs des Bebauungsplans Nr. 3572 (Teilbereich der Freiligrathstraße), Gemarkung
Mögeldorf unter Hinweis auf den beigefügten Entwurf der Begründung vom 13.08.2019
mit Umweltbericht vom 13.08.2019.
Der Entwurf ist gemäß § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Beschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen.