1. Die Inhalte des Gutachtens
werden in den weiteren formellen und informellen Planungen Gegenstand rechtlich
gebotener Abwägungen und in Bezug auf Erhalt und Schaffung vernetzter
Grünstrukturen grundsätzliches Ziel des Verwaltungshandelns.
2. Die Verwaltung wird
beauftragt, die im Aktionsprogramm 2030 und im 5-Punkte-Instrumentenkasten
vorgeschlagenen Maßnahmen in Abstimmung mit den betroffenen Kreisen (insb.
Landwirtschaft, Naturschutzverbände und Bürgervereine) weiterzuentwickeln.
3. Die im Aktionsprogramm
2030 unter dem Schwerpunkt Erholung aufgeführten Maßnahmen (3 Aussichtspunkte,
3 Wasserplätze, 3*4 Bäume als Eintritte in den Wald) stehen dabei unter dem
Vorbehalt der Zustimmung der jeweiligen Grundstücksbewirtschafter und -eigentümer.
4. Im Rahmen eines
ökologischen Pilotprojektes zur Umsetzung der Novelle zum Bayerischen
Naturschutzgesetz treibt die Verwaltung insbesondere folgende Projekte voran:
a) Weiterentwicklung eines
ökologischen Gewässer- und Bibermanagements
b) Einrichtung einer
digitalen Förderplattform (DFP) zur Beförderung der Projektziele und
c) Einrichtung einer
ökologischen Gebietsbetreuung für das Gründlachtal.
5. Die Verwaltung berichtet
in regelmäßigen Abständen über den Sachstand des Projektes