1. Die Inhalte des Gutachtens werden in den weiteren formellen und informellen Planungen Gegenstand rechtlich gebotener Abwägungen und in Bezug auf Erhalt und Schaffung vernetzter Grünstrukturen grundsätzliches Ziel des Verwaltungshandelns.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Aktionsprogramm 2030 und im 5-Punkte-Instrumentenkasten vorgeschlagenen Maßnahmen in Abstimmung mit den betroffenen Kreisen (insb. Landwirtschaft, Naturschutzverbände und Bürgervereine) weiterzuentwickeln.

 

3. Die im Aktionsprogramm 2030 unter dem Schwerpunkt Erholung aufgeführten Maßnahmen (3 Aussichtspunkte, 3 Wasserplätze, 3*4 Bäume als Eintritte in den Wald) stehen dabei unter dem Vorbehalt der Zustimmung der jeweiligen Grundstücksbewirtschafter und -eigentümer.

 

4. Im Rahmen eines ökologischen Pilotprojektes zur Umsetzung der Novelle zum Bayerischen Naturschutzgesetz treibt die Verwaltung insbesondere folgende Projekte voran:

 

a) Weiterentwicklung eines ökologischen Gewässer- und Bibermanagements

b) Einrichtung einer digitalen Förderplattform (DFP) zur Beförderung der Projektziele und

c) Einrichtung einer ökologischen Gebietsbetreuung für das Gründlachtal.

 

5. Die Verwaltung berichtet in regelmäßigen Abständen über den Sachstand des Projektes