Nachtrag: 04.11.2019

Berichterstatter:

Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

StR Raschke:                         00:22:03

 

StR Ulrich:                              00:22:09

 

StRin Soldner:                         00:24:40

 

StRin Krannich-Pöhler:           00:28:52

 

StR Bengl:                               00:31:55

 

StRin Krannich-Pöhler:           00:32:42

 

StR Ulrich:                              00:34:22

Betont, dass Kinderspielflächen mit besonderer Gründlichkeit angegangen werden müssen.

 

StR Raschke:                         00:37:27

Abstimmung über den Beschlussvorschlag.

 


Beschlussvorschlag:

1. Der Stadtplanungsausschuss beschließt, dass für das im Rahmenplan des Stadtplanungsamts vom 30.10.2019 umfasste Gebiet, zwischen Holzwiesen-, Schweinauer Hauptstraße, Vordere und Hintere Marktstraße, Lochner- und Nopitschstraße einschließlich eines Teilgebietes östlich der Lochnerstraße im Bereich der Kreuzkirche die Änderung des Bebauungsplans Nr. 3748 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufzustellen ist.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

2. .Der Stadtplanungsausschuss beschließt, auf Grundlage des Rahmenplans vom 30.10.2019, der Begründung vom 30.10.2019 und der 1. Fassung des Umweltberichts vom 18.10.2019, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen:

- Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: 4 Wochen.

- Förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mit Hinweis auf die Ziele, sowie Hinweis auf Ort und

Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf Erörterungs- und Äußerungsmöglich-

keit.

- Außerdem erfolgt eine Information der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine (ABGV).

 

3. folgende städtebauliche Eckdaten werden beschlossen:

- BGF Wohnen 45.900 m² (Anzahl Wohneinheiten ca.425)

- BGF soziale Infrastruktur ca.3.500 m²

- öffentliche und öffentlich nutzbare Grünflächen ca. 4.400 m²

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.