OBM Dr. Maly: 02:40:25
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtplanungsausschuss
beschließt, dass für das im Rahmenplan des Stadtplanungsamts vom 18.02.2020
umfasste Gebiet südlich der Bielefelder Straße, westlich des Nordwestrings,
nördlich der Schnieglinger Straße und östlich der Dortmunder Straße ein
Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch ohne
Durchführung einer Umweltprüfung aufzustellen ist.
Der Beschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen.
2. Der Stadtplanungsausschuss
beschließt, auf Grundlage des Rahmenplans vom 18.02.2020,
der Begründung vom 18.02.2020
und dem Umweltbericht vom 18.02.2020, die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen:
- Dauer der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung: 4 Wochen.
- Förmliche Bekanntmachung im
Amtsblatt mit Hinweis auf die Ziele, sowie Hinweis auf Ort und
Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen
und auf Erörterungs- und Äußerungsmöglichkeit.
- Außerdem erfolgt eine Information
der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine
(ABGV).
3. folgende städtebauliche
Eckdaten werden beschlossen:
- Schaffung von ca. 25.000 m²
BGF für Wohnnutzungen;
- Schaffung von ca. 18.500 m²
BGF für gewerbliche und soziale Nutzungen;
- Schaffung von geförderten
Wohnraum im Umfang von ca. 30 % der BGF für Wohnnutzungen;
- Schaffung von
Räumlichkeiten, die für eine Kita geeignet sind;
- Schaffung einer öffentlich
nutzbaren Grünfläche von mind. 2.500 m² im Plangebiet gem. städtischer
Standards;
- Schaffung einer öffentliche
nutzbaren Spielfläche von mind. 1.292 m² im Plangebiet gem. städtischer
Standards;
- Ablösezahlung im Umfang von
20 m² öffentliche Grünfläche/Einwohner, soweit sie nicht im Plangebiet
nachgewiesen werden, gemäß der standardisierten städtischen Kostensätze;
Der Beschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen.