OBM Dr. Maly:                        02:40:25

 


Beschlussvorschlag:

1. Der Stadtplanungsausschuss beschließt, dass für das im Rahmenplan des Stadtplanungsamts vom 18.02.2020 umfasste Gebiet südlich der Bielefelder Straße, westlich des Nordwestrings, nördlich der Schnieglinger Straße und östlich der Dortmunder Straße ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufzustellen ist.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

2. Der Stadtplanungsausschuss beschließt, auf Grundlage des Rahmenplans vom 18.02.2020,

der Begründung vom 18.02.2020 und dem Umweltbericht vom 18.02.2020, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen:

- Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: 4 Wochen.

- Förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mit Hinweis auf die Ziele, sowie Hinweis auf Ort und

  Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf Erörterungs- und Äußerungsmöglichkeit.

- Außerdem erfolgt eine Information der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine   

  (ABGV).

 

3. folgende städtebauliche Eckdaten werden beschlossen:

- Schaffung von ca. 25.000 m² BGF für Wohnnutzungen;

- Schaffung von ca. 18.500 m² BGF für gewerbliche und soziale Nutzungen;

- Schaffung von geförderten Wohnraum im Umfang von ca. 30 % der BGF für Wohnnutzungen;

- Schaffung von Räumlichkeiten, die für eine Kita geeignet sind;

- Schaffung einer öffentlich nutzbaren Grünfläche von mind. 2.500 m² im Plangebiet gem. städtischer

  Standards;

- Schaffung einer öffentliche nutzbaren Spielfläche von mind. 1.292 m² im Plangebiet gem. städtischer Standards;

- Ablösezahlung im Umfang von 20 m² öffentliche Grünfläche/Einwohner, soweit sie nicht im Plangebiet nachgewiesen werden, gemäß der standardisierten städtischen Kostensätze;

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.