Nachtrag: 27.03.2020
Sitzung: 01.04.2020 FerienA/001/2020
Berichterstatter:
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Vorlage: Ref.I/II/163/2020
OBM Dr. Maly: 02:39:58
Beschlussvorschlag:
1. Mit Beschluss des Stadtrats vom 23.10.2019 wurden die
Übertragung von
Personalbefugnissen des Stadtrats
nach Art. 43 Abs. 1 Satz 3 GO auf den
Oberbürgermeister und die Verwaltung (Delegation) sowie
die Anpassung des
Verfahrens bei Stellenplanänderungen ausgeweitet. Die
Ausweitung der
Personalbefugnisse sowie die Anpassung des Verfahrens bei
Stellenplan-
änderungen hat sich in der Praxis bewährt.
2. Für die konstituierende Sitzung wird dem künftigen Stadtrat
daher vorgeschlagen,
die Übertragung von Personalbefugnissen des Stadtrats
nach Art. 43 Abs. 1 Satz 3 GO
auf den Oberbürgermeister und die Zustimmung zur
Weiterübertragung durch
diesen auf die Verwaltung (Delegation) sowie die
Anpassung des Verfahrens bei Stellenplanänderungen
in der derzeitigen Form auch für die Stadtratsperiode 2020/2026 beizubehalten und gemäß Art. 88 Abs.
3 Satz 4 und Abs. 4 Satz 3 GO auch
entsprechend für die Eigenbetriebe zu beschließen. Die
Eigenbetriebssatzungen
sowie die Geschäftsanweisungen sollten entsprechend
angepasst werden.