Nachtrag: 27.03.2020

Berichterstatter:

Beschluss: Einstimmig beschlossen

OBM Dr. Maly:                        02:39:58

 


 

Beschlussvorschlag:

 

1.         Mit Beschluss des Stadtrats vom 23.10.2019 wurden die Übertragung von

            Personalbefugnissen des Stadtrats nach Art. 43 Abs. 1 Satz 3 GO auf den

            Oberbürgermeister und die Verwaltung (Delegation) sowie die Anpassung des

            Verfahrens bei Stellenplanänderungen ausgeweitet. Die Ausweitung der

            Personalbefugnisse sowie die Anpassung des Verfahrens bei Stellenplan-

            änderungen hat sich in der Praxis bewährt.

 

2.         Für die konstituierende Sitzung wird dem künftigen Stadtrat daher vorgeschlagen,

            die Übertragung von Personalbefugnissen des Stadtrats nach Art. 43 Abs. 1 Satz 3 GO

            auf den Oberbürgermeister und die Zustimmung zur Weiterübertragung durch

            diesen auf die Verwaltung (Delegation) sowie die Anpassung des Verfahrens bei             Stellenplanänderungen in der derzeitigen Form auch für die Stadtratsperiode 2020/2026             beizubehalten und gemäß Art. 88 Abs. 3 Satz 4 und Abs. 4 Satz 3 GO auch

            entsprechend für die Eigenbetriebe zu beschließen. Die Eigenbetriebssatzungen

            sowie die Geschäftsanweisungen sollten entsprechend angepasst werden.