Berufsm. Stadtrat Dr. Fraas                      02:20:55

 

Stadtrat Dr. Blaschke                                02:27:54

 

Stadtrat Pirner                                           02:31:17

 

Stadtrat Sormaz                                        02:35:25

 

Stadtrat Küfner                                          02:39:09

 

Stadtrat Schüller                                       02:43:50

 

Bürgermeister Vogel                                 02:46:45

 

Stadtrat Sormaz                                        02:49:24

 

Berufsm. Stadtrat Dr. Fraas                      02:49:34

 

Bürgermeister Vogel                                 02:53:53

 


Gutachtenvorschlag (RWA am 14.10.2020):

 

Der Ausschuss begutachtet die vorgeschlagene

 

-    temporäre Außerkraftsetzung bis einschließlich 30.04.2021 jeweils der Ziffer 2 der vom Stadtrat am 23.01.2008 beschlossenen „Richtlinie des Stadtrats gem. Art. 37 Abs. 1 S. 2 GO für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Außengastronomie“ und der „Richtlinie des Stadtrats gem. Art. 37 Abs. 1 Satz 2 GO für Verträge über die Vermietung von Räumen und Grundstücken für Veranstaltungen“, soweit es sich um elektrisch betriebene Heizungsvorrichtungen handelt. Dabei wird das Betreiben der Heizungsvorrichtungen mit Ökostrom dringend empfohlen.

 

-    Fortgeltung der Ziffer 9 der Anlage (Übersicht in Tabellenform für Sondernutzungsgebühren-verzeichnis und Entgeltverzeichnis) der Dringlichen Anordnung des Herrn OBM vom 18.05.2020 zur Anpassung der Sondernutzungsgebühren (vgl. Stadtrat 17.06.2020) bis einschließlich 30.06.2021;

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dies zu beschließen und nimmt den Bericht der Verwaltung im Übrigen zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Beschlussvorschlag (StR am 21.10.2020):

 

Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 14.10.2020 wird beschlossen:

 

-    die temporäre Außerkraftsetzung bis einschließlich 30.04.2021 jeweils der Ziffer 2 der vom Stadtrat am 23.01.2008 beschlossenen „Richtlinie des Stadtrats gem. Art. 37 Abs. 1 S. 2 GO für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Außengastronomie“ und der „Richtlinie des Stadtrats gem. Art. 37 Abs. 1 Satz 2 GO für Verträge über die Vermietung von Räumen und Grundstücken für Veranstaltungen“, soweit es sich um elektrisch betriebene Heizungsvor-richtungen handelt. Dabei wird das Betreiben der Heizungsvorrichtungen mit Ökostrom dringend empfohlen.

 

-    die Fortgeltung der Ziffer 9 der Anlage (Übersicht in Tabellenform für Sondernutzungsgebühren-verzeichnis und Entgeltverzeichnis) der Dringlichen Anordnung des Herrn OBM vom 18.05.2020 zur Anpassung der Sondernutzungsgebühren (vgl. Stadtrat 17.06.2020) bis einschließlich 30.06.2021.