Nachtrag: 05.10.2020
Sitzung: 14.10.2020 RWA/013/2020
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1
Vorlage: LA/115/2020
Berufsm. Stadtrat Dr. Fraas 02:20:55
Stadtrat Dr. Blaschke 02:27:54
Stadtrat Pirner 02:31:17
Stadtrat Sormaz 02:35:25
Stadtrat Küfner 02:39:09
Stadtrat Schüller 02:43:50
Bürgermeister Vogel 02:46:45
Stadtrat Sormaz 02:49:24
Berufsm. Stadtrat Dr. Fraas 02:49:34
Bürgermeister Vogel 02:53:53
Gutachtenvorschlag (RWA am 14.10.2020):
Der Ausschuss begutachtet die
vorgeschlagene
- temporäre
Außerkraftsetzung bis einschließlich 30.04.2021 jeweils der Ziffer 2 der vom
Stadtrat am 23.01.2008 beschlossenen „Richtlinie des Stadtrats gem. Art. 37
Abs. 1 S. 2 GO für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für
Außengastronomie“ und der „Richtlinie des Stadtrats gem. Art. 37 Abs. 1 Satz 2
GO für Verträge über die Vermietung von Räumen und Grundstücken für
Veranstaltungen“, soweit es sich um elektrisch betriebene Heizungsvorrichtungen
handelt. Dabei wird das Betreiben der Heizungsvorrichtungen mit Ökostrom
dringend empfohlen.
- Fortgeltung
der Ziffer 9 der Anlage (Übersicht in Tabellenform für Sondernutzungsgebühren-verzeichnis
und Entgeltverzeichnis) der Dringlichen Anordnung des Herrn OBM vom 18.05.2020
zur Anpassung der Sondernutzungsgebühren (vgl. Stadtrat 17.06.2020) bis
einschließlich 30.06.2021;
Der Ausschuss empfiehlt dem
Stadtrat, dies zu beschließen und nimmt den Bericht der Verwaltung im Übrigen
zustimmend zur Kenntnis.
Beschlussvorschlag (StR am 21.10.2020):
Entsprechend
dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 14.10.2020
wird beschlossen:
- die
temporäre Außerkraftsetzung bis einschließlich 30.04.2021 jeweils der Ziffer 2
der vom Stadtrat am 23.01.2008 beschlossenen „Richtlinie des Stadtrats gem.
Art. 37 Abs. 1 S. 2 GO für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für
Außengastronomie“ und der „Richtlinie des Stadtrats gem. Art. 37 Abs. 1 Satz 2
GO für Verträge über die Vermietung von Räumen und Grundstücken für
Veranstaltungen“, soweit es sich um elektrisch betriebene Heizungsvor-richtungen
handelt. Dabei wird das Betreiben der Heizungsvorrichtungen mit Ökostrom
dringend empfohlen.
- die
Fortgeltung der Ziffer 9 der Anlage (Übersicht in Tabellenform für
Sondernutzungsgebühren-verzeichnis und Entgeltverzeichnis) der Dringlichen
Anordnung des Herrn OBM vom 18.05.2020 zur Anpassung der Sondernutzungsgebühren
(vgl. Stadtrat 17.06.2020) bis einschließlich 30.06.2021.