Sitzung: 03.03.2021 FerienA/003/2021
Berichterstatter:
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Vorlage: 2. BM/005/2021
OBM Marcus König: 01:19:27
Beschlussvorschlag:
1. Zur Begleitung des Bauvorhabens
Opernhaus wird eine vorberatende Kommission nach § 11 (1) StRGeschO eingesetzt
(„Opernhaus-Kommission“). Dieser gehören vorläufig 15 Mitglieder des Stadtrats
mit Stimmrecht an, die analog zu den in
Anlage 1 StRGeschO aufgeführten Kommissionen entsprechend der Sitzverteilung
des Stadtrats benannt werden, sowie weitere Mitglieder ohne Stimmrecht, die
nicht dem Stadtrat angehören.
2. Die Besetzung durch Mitglieder des Stadtrats erfolgt gemäß den Nennungen der Fraktionen / Ausschussgemeinschaften.
3. Die nicht dem Stadtrat
angehörenden Mitglieder werden gemäß Anlage 2 namentlich berufen. Sie können
jeweils einen festen Stellvertreter oder eine feste Stellvertreterin namentlich
benennen.