Berichterstatter:

Beschluss: Einstimmig beschlossen

OBM Marcus König:               01:19:27


 

Beschlussvorschlag:

 

1. Zur Begleitung des Bauvorhabens Opernhaus wird eine vorberatende Kommission nach § 11 (1) StRGeschO eingesetzt („Opernhaus-Kommission“). Dieser gehören vorläufig 15 Mitglieder des Stadtrats mit Stimmrecht an, die analog zu den in
Anlage 1 StRGeschO aufgeführten Kommissionen entsprechend der Sitzverteilung des Stadtrats benannt werden, sowie weitere Mitglieder ohne Stimmrecht, die nicht dem Stadtrat angehören.

 

2. Die Besetzung durch Mitglieder des Stadtrats erfolgt gemäß den Nennungen der Fraktionen / Ausschussgemeinschaften.

 

3. Die nicht dem Stadtrat angehörenden Mitglieder werden gemäß Anlage 2 namentlich berufen. Sie können jeweils einen festen Stellvertreter oder eine feste Stellvertreterin namentlich benennen.