Berichterstatter:

Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Herr BM Vogel                       

 

Frau Walthelm                       

 

Frau Ehrensberger                 

 

Herr Unterrainer (Bavaria Treu)        

 

Herr BM Vogel                       

 

StR Sendner                          

 

Frau Ehrensberger                 

 

StR Pirner                              

 

Herr BM Vogel                       

 

Frau Walthelm                       

 

Herr BM Vogel                       

lässt sodann abstimmen.

Einstimmig begutachtet, entsprechend Vorschlag der Verwaltung.


Gutachtenvorschlag (WerkA/SUN Ö 13.07.2021):

Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 10.06.2020 wird zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 des Eigenbetriebs SUN wird begutachtet.

 

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs SUN gem. § 25 Abs. 3 EBV.

 

Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt              582.258.353,35 Euro
Der Jahresgewinn beträgt                                            8.076.805,92 Euro

 

Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2021):

Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs SUN zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs SUN gem. Art. 102 Abs. 3 GO.

 

Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt              582.258.353,35 Euro.
Der Jahresgewinn beträgt                                            8.076.805,92 Euro.

 

 

Beschlussvorschlag (StR Ö 15.12.2021):

Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs SUN zum 31.12.2020 mit folgendem Ergebnis festgestellt:

 

1.   Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 582.258.353,35 Euro.

2.   Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von 8.076.805,92 Euro ab.

3.   Der Jahresgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.

4.   Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs SUN wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben.