Beschluss: Einstimmig beschlossen

OBM König:                00:09:46

Fragt nach, ob Antragsbegründung gewünscht wird.

 

StR Schuh:                 00:10:11

Bittet darum, den Antrag der Linken Liste vom 22.06.2021 in den Umweltausschuss zu verweisen.

 

StR Ulrich:                  00:10:59

Erklärt, dass der Antrag ein sehr breites Spektrum abdeckt, nicht nur im Umweltausschuss, sondern in absehbarer Zeit auch Behandlung im Bau- und Vergabeausschuss. Im Stadtplanungsausschuss könnte er heute zumindest in Teilen formal abgearbeitet werden.

 

OBM König:                00:11:36

Schlägt vor, dass heute im Stadtplanungsausschuss behandelt wird, was möglich ist und der Rest in den anderen Ausschüssen.

 

StR Ulrich:                  00:11:49

 

StRin Kayser:              00:16:39

 

StR Schuh:                 00:18:14

 

StR Sahin:                   00:21:32

 

StR Dr. Heimbucher:  00:22:48

 

StR Ulrich:                  00:23:35

 

StR Dr. Gsell:              00:28:31

Bittet darum, die Beilage B3.1 umzuformulieren.

 

StR Ulrich:                  00:31:34

 

StR Dr. Gsell:              00:33:05

Bittet darum, den Satz wie folgt anzupassen: „……und ist daher insbesondere in hoch verdichteten Lagen….im Einzelfall zu prüfen."

 

StR Ulrich:                  00:34:00

 

OBM König:                00:34:42

 

StR Dr. Heimbucher:  00:37:15

Fragt nach, was mit dem Antrag der Linken Liste passieren soll.

 

OBM König:                00:37:29

Erklärt, dass die Punkte, die zum Stadtplanungsausschuss passen, abgehandelt sind durch die Verwaltungsvorlage. Die anderen Punkte werden zur Behandlung in den anderen Ausschüssen vorgelegt.

Abstimmung über den Beschlussvorschlag mit der Änderung unter B3; das Wort „sollten“ wird ersetzt.


Beschluss:

1.) Der Stadtplanungsausschuss beschließt, dass der von der Verwaltung vorgelegte Klima-

Baukasten in der Bauleitplanung zur Anwendung kommen soll. Dabei ist im Einzelfall zu

prüfen, welche Maßnahmen umgesetzt werden können und sollen.

 

2.) Die Umsetzung des Klima-Baukastens soll ab Januar 2022 dadurch unterstützt werden,

dass mit der Einleitung eines jeden Bauleitplans konkrete Zielsetzungen für Klimaschutz und

Klimaanpassung aus dem Klima-Baukasten abgeleitet werden und diese als verbindliche

Vorgabe für den Bauleitplan beschlossen werden. Die Beschlussfassung erfolgt nach

Möglichkeit gleichzeitig mit der Einleitung des Bauleitplans ("Eckdatenbeschluss").

 

3.) Die Verwaltung wird beauftragt, ein Vorgehen abzustimmen, das fachlich und

organisatorisch die Umsetzung einer vorgelagerten Festlegung von Klimazielen in der

Bauleitplanung sicherstellt.

 

4.) Neben der Bauleitplanung kann und soll der Klima-Baukasten eine Hilfestellung auch für

Bauvorhaben sein, die auf anderer Grundlage (v.a. § 34 BauGB) genehmigt werden. Ebenso

kann und soll der Klima-Baukasten als Orientierungshilfe bei der Ausgestaltung von

Konzeptvergaben, Abwendungsvereinbarungen, Kaufverträgen oder der Auslobung von

privaten und öffentlichen Wettbewerben dienen.