Sitzung: 22.07.2021 AfS/007/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
OBM König: 00:09:46
Fragt nach, ob Antragsbegründung gewünscht wird.
StR Schuh: 00:10:11
Bittet darum, den Antrag der Linken Liste vom 22.06.2021 in den Umweltausschuss zu verweisen.
StR Ulrich: 00:10:59
Erklärt, dass der Antrag ein sehr breites Spektrum abdeckt, nicht nur im Umweltausschuss, sondern in absehbarer Zeit auch Behandlung im Bau- und Vergabeausschuss. Im Stadtplanungsausschuss könnte er heute zumindest in Teilen formal abgearbeitet werden.
OBM König: 00:11:36
Schlägt vor, dass heute im Stadtplanungsausschuss behandelt wird, was möglich ist und der Rest in den anderen Ausschüssen.
StR Ulrich: 00:11:49
StRin Kayser: 00:16:39
StR Schuh: 00:18:14
StR Sahin: 00:21:32
StR Dr. Heimbucher: 00:22:48
StR Ulrich: 00:23:35
StR Dr. Gsell: 00:28:31
Bittet darum, die Beilage B3.1 umzuformulieren.
StR Ulrich: 00:31:34
StR Dr. Gsell: 00:33:05
Bittet darum, den Satz wie folgt anzupassen: „……und ist daher
insbesondere in hoch verdichteten Lagen….im Einzelfall zu prüfen."
StR Ulrich: 00:34:00
OBM König: 00:34:42
StR Dr. Heimbucher: 00:37:15
Fragt nach, was mit dem Antrag der Linken Liste passieren soll.
OBM König: 00:37:29
Erklärt, dass die Punkte, die zum Stadtplanungsausschuss passen, abgehandelt sind durch die Verwaltungsvorlage. Die anderen Punkte werden zur Behandlung in den anderen Ausschüssen vorgelegt.
Abstimmung über den Beschlussvorschlag mit der Änderung unter B3; das Wort „sollten“ wird ersetzt.
Beschluss:
1.) Der
Stadtplanungsausschuss beschließt, dass der von der Verwaltung vorgelegte
Klima-
Baukasten in der
Bauleitplanung zur Anwendung kommen soll. Dabei ist im Einzelfall zu
prüfen, welche
Maßnahmen umgesetzt werden können und sollen.
2.) Die Umsetzung
des Klima-Baukastens soll ab Januar 2022 dadurch unterstützt werden,
dass mit der
Einleitung eines jeden Bauleitplans konkrete Zielsetzungen für Klimaschutz und
Klimaanpassung aus
dem Klima-Baukasten abgeleitet werden und diese als verbindliche
Vorgabe für den
Bauleitplan beschlossen werden. Die Beschlussfassung erfolgt nach
Möglichkeit
gleichzeitig mit der Einleitung des Bauleitplans
("Eckdatenbeschluss").
3.) Die Verwaltung
wird beauftragt, ein Vorgehen abzustimmen, das fachlich und
organisatorisch
die Umsetzung einer vorgelagerten Festlegung von Klimazielen in der
Bauleitplanung
sicherstellt.
4.) Neben der
Bauleitplanung kann und soll der Klima-Baukasten eine Hilfestellung auch für
Bauvorhaben sein,
die auf anderer Grundlage (v.a. § 34 BauGB) genehmigt werden. Ebenso
kann und soll der
Klima-Baukasten als Orientierungshilfe bei der Ausgestaltung von
Konzeptvergaben,
Abwendungsvereinbarungen, Kaufverträgen oder der Auslobung von
privaten und
öffentlichen Wettbewerben dienen.