Berichterstatter:

Beschluss: Einstimmig beschlossen

OBM Marcus König:               03:30:20


 

 

Beschlussvorschlag:

Die Ferienzeit des Stadtrates wird in § 22 Abs. 5 StRGeschO wieder wie folgt festgelegt: "Die Ferienzeit des Stadtrates wird auf sechs Wochen festgelegt. Sie beginnt jeweils einen Tag vor dem ersten Ferientag der allgemeinen Sommerferien."