Empfehlungsvorschlag:
1. Die Kommission nimmt die
vom Staatstheater Nürnberg in Abstimmung mit der Verwaltung erarbeitete „Betriebsbeschreibung
für einen Interimsstandort des Staatstheaters Nürnberg für die Sparten
Musiktheater und Ballett“ vom 5. Oktober 2020, die auch die Bedarfe der
Staatsphilharmonie Nürnberg umfasst, zustimmend zur Kenntnis.
2. Die Kommission regt eine
kontinuierliche Plausibilisierung und Fortschreibung der
"Betriebsbeschreibung" an. Dabei sollen insbesondere Flächenbedarfe
und -anordnungen im Rahmen der Planungsphase geprüft und mit Blick auf den als
Ausweichspielstätte gefundenen Ort angepasst und aktualisiert werden.
Anzustreben ist eine Gesamtlösung, die einen Ausgleich zwischen betrieblichen
und künstlerischen Anforderungen, arbeitsrechtlichen Vorgaben und den
Erwartungen des Publikums auf der einen Seite mit den Erfordernissen einer
wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung andererseits herstellt. Bei im
Übrigen ausreichenden Raumhöhen soll eine Nutzungsfläche (NUF i.S.d. DIN 277)
von 14.600 m² nicht überschritten werden.
3. Unter den o.g.
Voraussetzungen empfiehlt die Kommission dem Stadtrat, über die
„Betriebsbeschreibung für einen Interimsstandort des Staatstheaters Nürnberg
für die Sparten Musiktheater und Ballett“ als Basis aller Bedarfe und
Notwendigkeiten für künftige Planungen und Entscheidungen im Zusammenhang mit
einer Interimsspielstätte Beschluss zu fassen.
Empfehlung der OpernhK vom 22.10.2021
1. Die Kommission nimmt die vom Staatstheater Nürnberg in Abstimmung mit der Verwaltung erarbeitete „Betriebsbeschreibung für einen Interimsstandort des Staatstheaters Nürnberg für die Sparten Musiktheater und Ballett“ vom 5. Oktober 2020, die auch die Bedarfe der Staatsphilharmonie Nürnberg umfasst, zustimmend zur Kenntnis.
2. Die Kommission regt eine kontinuierliche Plausibilisierung und Fortschreibung der Betriebsbeschreibung" an. Dabei sollen insbesondere Flächenbedarfe und -anordnungen im Rahmen der Planungsphase geprüft und mit Blick auf den als Ausweichspielstätte gefundenen Ort angepasst und aktualisiert werden. Hierbei soll auch überprüft werden, welche Nutzungen nicht zwingend am Ort der Ausweichspielstätte angesiedelt werden müssen, sondern ggf. wirtschaftlicher gesondert in bestehenden Liegenschaften untergebracht werden können. Mit dieser Einschränkung anzustreben ist eine Gesamtlösung, die einen Ausgleich zwischen betrieblichen und künstlerischen Anforderungen, arbeitsrechtlichen Vorgaben und den Erwartungen des Publikums auf der einen Seite mit den Erfordernissen einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung andererseits herstellt. Bei im Übrigen ausreichenden Raumhöhen soll eine Nutzungsfläche (NUF i.S.d. DIN 277) von 14.600 m² nicht überschritten werden.
3. Unter den o.g. Voraussetzungen empfiehlt die Kommission dem Stadtrat, über die „Betriebsbeschreibung für einen Interimsstandort des Staatstheaters Nürnberg für die Sparten Musiktheater und Ballett“ als Basis aller Bedarfe und Notwendigkeiten für künftige Planungen und Entscheidungen im Zusammenhang mit einer Interimsspielstätte Beschluss zu fassen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat erhebt die Empfehlung der Opernhaus-Kommission vom 22.10.2021 zum Beschluss.