Nachtrag: 14.12.2021

Beschluss: Einstimmig beschlossen

OBM Marcus König:               04:39:27

 


 

Beschlussvorschlag:

 

Die für Verkaufsstände insbesondere des Schaustellergewerbes bis 31.12.2021 geltenden Reduzierungen für Sondernutzungen werden bis einschließlich 31.03.2022 fortgeführt. Dies gilt für die Postitionen 15, 22, 23 und 36 des Sondernutzungsgebührenverzeichnisses.