Nachtrag: 14.12.2021
Sitzung: 15.12.2021 StR/013/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Vorlage: LA/050/2021
OBM Marcus König: 04:39:27
Beschlussvorschlag:
Die für Verkaufsstände insbesondere des Schaustellergewerbes bis 31.12.2021 geltenden Reduzierungen für Sondernutzungen werden bis einschließlich 31.03.2022 fortgeführt. Dies gilt für die Postitionen 15, 22, 23 und 36 des Sondernutzungsgebührenverzeichnisses.