Die TOP`s 1-3 werden zusammen behandelt           

 


 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt, dass ab dem 01.01.2022 bei allen städtischen Hochbauprojekten (Projekte/Baumaßnahmen, keine Vergaben) mit Vorlage des Objektplanes im Bau- und Vergabeausschus oder im Stadtrat eine Prüfung auf die Auswirkungen des jeweiligen Projektes auf den Klimaschutz (gleichzeitig als erster Schritt eines SDG-Checks) vorgenommen wird (Nachhaltigkeitscheck).

 

Die Federführung liegt beim Hochbauamt (H/ZA-KEM). Dazu wird das Muster "Beschlussvorlage für den Bau- und Vergabeausschuss " um einen entsprechenden Punkt ergänzt (Anlage 1). Zusätzlich wird ein Übersichtsblatt (Bewertungsmatrix) der Sachverhaltsdarstellung/des Objekptlanes für das jeweilige Projekt als Anlage beigelegt (Anlage 2: Beispiel), in dem die Bewertung der Klimaschutzauswirkungen detailierter dargestellt wird.