Berichterstatter:

Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

Berufsm. Stadtrat Dr. Fraas                          02:01:27

 

Stadträtin Lörincz                                           02:02:11

 

Bürgermeister Vogel                                      02:04:11

 

Berufsm. Stadtrat Dr. Fraas                          02:04:59

 

Bürgermeister Vogel                                      02:06:06

 


Gutachtenvorschlag (RWA am 16.02.2022):

 

Der Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen:

 

Die Verwaltung wird über den 31.12.2021 hinaus bis 31.12.2022 - in Abweichung von den Richtlinien über den Verkehr mit Liegenschaften und deren Verwaltung (LVVR) - ermächtigt, ohne weitere Beschlussfassung des nach den LVVR zuständigen Entscheidungsgremiums für das Projekt "Übergangswohnen für Flüchtlinge" unter strikter Einhaltung der folgenden Vorgaben Anmietverträge abzuschließen:

 

-    Die Miete muss sich in der vom Nürnberger Mietenspiegel in der jeweils gültigen Fassungvorgegebenen Preisspanne bewegen;

-    die Übernahme von zusätzlichen Kosten (z.B. Zuschläge für Umbauten etc.) oder unüblichen Nebenkosten ist nicht zulässig;

-    als Vertragslaufzeit dürfen maximal 10 Jahre vereinbart werden.

 

Beschlussvorschlag (StR am 23.02.2022):

 

Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 16.02.2022 wird die Verwaltung weiterhin - zeitlich befristet bis zum 31.12.2022 - ermächtigt, unter Einhaltung der im Stadtratsbeschluss vom 26.07.2017 genannten Kriterien Anmietverträge abzuschließen.