Berichterstatter:

Beschluss: Einstimmig beschlossen

OBM König:                00:00:54

 

StR Dr. Fraas:             00:01:05

 

StR Schuh:                 00:05:56

 

StR Meissner:             00:07:32

 

StRin Flach Gomez:   00:09:33

 

StR Dörfler:                 00:12:18

 

StR Dr. Fraas:             00:14:35

 

StR Ulrich:                  00:20:20

 

OBM König:                00:23:27

Abstimmung über den Beschlussvorschlag.


Beschlussvorschlag:

 

Der von der Stadt Nürnberg gemeinsam mit den am Verfahren beteiligten Verbänden der Mieter und Vermieter, der WBG Nürnberg Gruppe und der Vereinigung der Wohnungsunternehmen in Mittelfranken e.V. herausgegebene Mietenspiegel (Stand 01.08.2022) erfüllt die Voraussetzungen eines qualifizierten Mietenspiegels im Sinne des § 558 d Bürgerliches Gesetzbuch. Der Mietenspiegel wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen auf der Basis von repräsentativen empirischen Erhebungen des Amts für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth erstellt. Die Datenauswertung erfolgte durch das EMA Institut für empirische Marktanalysen, Sinzing bei Regensburg.

 

Er wird deshalb als „qualifizierter Mietenspiegel“ anerkannt.