Beschluss: Einstimmig beschlossen

StR Krieglstein:                       02:17:14


 

Beschlussvorschlag:

 

Radwege, seien es Radfahrstreifen, eigenständige Radwege, getrennte Rad- und Gehwege, soge­nannte aufgeweitete Aufstellstreifen oder auch Fahrstreifenmarkierungen entgegen der Fahrtrichtung von Einbahnstraßen, sind bei Neubau- und Sanierungsmaßnahmen rot einzufärben. Bei eigen­ständigen Radwegen oder getrennten Rad- und Gehwegen, die entweder baulich getrennt sind oder kein Konfliktpotential zwischen Fuß- und Radverkehr zu erwarten ist, kann nach eingehender Prüfung auf eine Roteinfärbung verzichtet werden, wenn die Erkennbarkeit des zusammenhängenden Netzes auch anderweitig ausreichend gesichert ist. Kostenaspekte sollen in die Entscheidung einfließen.