OBM Marcus König: 02:34:10
Gutachtenvorschlag (AfS 22.09.2022):
Der Stadtplanungsausschuss
begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass:
1. für den durch den
räumlichen Umgriff im Plan des Stadtplanungsamtes (Plan Nr. FNP31 - V - 01 vom
17.05.2022) bestimmten Bereich Virnsberger Straße das Verfahren zur Änderung
des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan eingeleitet wird.
2. auf der Grundlage des
Plans Nr. FNP31 - V - 01 vom 17.05.2022, der Begründung vom 16.08.2022 und des
Umweltberichtes vom 17.05.2022 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
durchgeführt wird.
Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen:
- Dauer der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung: 4 Wochen
- förmliche Bekanntmachung im
Amtsblatt mit Hinweis auf die Ziele sowie Hinweis auf Ort und
Zeit der Einsichtnahme in die
o.g. Unterlagen und auf Äußerungs- und Erörterungsmöglichkeit
- außerdem Information der
Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine (ABGV)
Die o.g. Beschlüsse sind gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Beschlussvorschlag (StR 28.09.2022):
Entsprechend dem Gutachten
des Stadtplanungsausschusses vom 23.06.2022 beschließt der Stadtrat, dass:
1. für den durch den
räumlichen Umgriff im Plan des Stadtplanungsamts (Plan Nr. FNP31 - V - 01 vom
17.05.2022) bestimmten Bereich Virnsberger Straße das Verfahren zur Änderung
des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan eingeleitet wird.
2. auf der Grundlage des
Plans Nr. FNP31 - V - 01 vom 17.05.2022,
der Begründung vom 16.08.2022
und des Umweltberichtes vom 17.05.2022 die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung
durchgeführt wird.
Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen:
- Dauer der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung: 4 Wochen
- förmliche Bekanntmachung im
Amtsblatt mit Hinweis auf die Ziele sowie Hinweis auf Ort und
Zeit der Einsichtnahme in die
o.g. Unterlagen und auf Äußerungs- und Erörterungsmöglichkeit
- außerdem Information der
Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine (ABGV)
Die o.g. Beschlüsse sind
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.