Beschluss: Einstimmig beschlossen

OBM Marcus König:               02:34:10


Gutachtenvorschlag (AfS 22.09.2022):

 

Der Stadtplanungsausschuss begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass:

 

1. für den durch den räumlichen Umgriff im Plan des Stadtplanungsamtes (Plan Nr. FNP31 - V - 01 vom 17.05.2022) bestimmten Bereich Virnsberger Straße das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan eingeleitet wird.

 

2. auf der Grundlage des Plans Nr. FNP31 - V - 01 vom 17.05.2022, der Begründung vom 16.08.2022 und des Umweltberichtes vom 17.05.2022 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen:

- Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: 4 Wochen

- förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mit Hinweis auf die Ziele sowie Hinweis auf Ort und

Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf Äußerungs- und Erörterungsmöglichkeit

- außerdem Information der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine (ABGV)

 

Die o.g. Beschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Beschlussvorschlag (StR 28.09.2022):

 

Entsprechend dem Gutachten des Stadtplanungsausschusses vom 23.06.2022 beschließt der Stadtrat, dass:

 

1. für den durch den räumlichen Umgriff im Plan des Stadtplanungsamts (Plan Nr. FNP31 - V - 01 vom 17.05.2022) bestimmten Bereich Virnsberger Straße das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan eingeleitet wird.

 

2. auf der Grundlage des Plans Nr. FNP31 - V - 01 vom 17.05.2022,

der Begründung vom 16.08.2022 und des Umweltberichtes vom 17.05.2022 die frühzeitige

Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen:

- Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: 4 Wochen

- förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mit Hinweis auf die Ziele sowie Hinweis auf Ort und

Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf Äußerungs- und Erörterungsmöglichkeit

- außerdem Information der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine (ABGV)

 

Die o.g. Beschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.