Nachtrag: 30.09.2022

Berichterstatter:

Beschluss: Einstimmig beschlossen

2. Bürgermeister Vogel:                                  00:03:22

Keine Wortmeldungen.

 


Gutachtenvorschlag (WerkA NüSt Ö 13.10.2022):

 

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat vorbehaltlich der Testierung durch Rpr die Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs NüSt gem. Art. 102 Abs. 3 GO.

 

 

Gutachtenvorschlag (RprA Ö 30.11.2022)

 

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs NüSt gem. Art. 102 Abs. 3 GO.

 

 

Beschlussvorschlag (StR Ö 14.12.2022)

 

Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 14.12.2022 festgestellten Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs NüSt gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.