Nachtrag: 30.09.2022
Sitzung: 13.10.2022 WA-NüSt/005/2022
Berichterstatter:
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Vorlage: Ref.V/027/2022
2. Bürgermeister Vogel: 00:03:22
Keine Wortmeldungen.
Gutachtenvorschlag
(WerkA NüSt Ö 13.10.2022):
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat
vorbehaltlich der Testierung durch Rpr die Entlastung für den Jahresabschluss
2021 des Eigenbetriebs NüSt gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Gutachtenvorschlag
(RprA Ö 30.11.2022)
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung
empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des
Eigenbetriebs NüSt gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Beschlussvorschlag
(StR Ö 14.12.2022)
Der Stadtrat erteilt für den mit
Stadtratsbeschluss vom 14.12.2022 festgestellten Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs
NüSt gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.