Berichterstatter:

Beschluss: Einstimmig beschlossen

OBM König:                00:00:45

 

StR Ulrich:                  00:00:53

 

OBM König:                00:01:03

Abstimmung über den Gutachtenvorschlag.


Gutachtenvorschlag (AfS 01.12.2022):

 

Der Stadtplanungsausschuss begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass auf der Grundlage des Plans Nr. FNP7 - V - 01 vom 28.10.2022, der Begründung vom 28.10.2022 und des Umweltberichtes vom 20.10.2022 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt wird.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen:

 

Ø  Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: vier Wochen,

Ø  förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mit Hinweis auf die Ziele sowie Hinweis auf Ort und Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf Äußerungs- und Erörterungsmöglichkeit,

Ø  Information der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine (AGBV).

 

Die o.g. Beschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Beschlussvorschlag (StR 14.12.2022):

 

Entsprechend des Gutachtens des Stadtplanungsausschusses vom 01.12.2022 beschließt der Stadtrat, dass auf der Grundlage des Plans Nr. FNP7 - V - 01 vom 28.10.2022, der Begründung vom 28.10.2022 und des Umweltberichtes vom 20.10.2022 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen:

 

Ø  Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: vier Wochen,

Ø  förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mit Hinweis auf die Ziele sowie Hinweis auf Ort und Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf Äußerungs- und Erörterungsmöglichkeit,

Ø  Information der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine (AGBV).

 

Die o.g. Beschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.