Sitzung: 02.12.2022 RWA/007/2022
Berichterstatter:
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0
Vorlage: LA/046/2022
Stadtrat Dr. Blaschke 00:59:04
Gutachtenvorschlag (RWA am 02.12.2022):
Der Ausschuss für Recht,
Wirtschaft und Arbeit begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen:
Die Verwaltung wird über den
31.12.2022 hinaus bis 31.12.2024 - in Abweichung von den Richtlinien über den Verkehr
mit Liegenschaften und deren Verwaltung (LVVR) - ermächtigt, ohne weitere
Beschlussfassung des nach den LVVR zuständigen Entscheidungsgremiums für das
Projekt "Übergangswohnen für Flüchtlinge" unter strikter Einhaltung
der folgenden Vorgaben Anmietverträge abzuschließen:
- Die
Miete muss sich in der vom Nürnberger Mietenspiegel in der jeweils gültigen
Fassung vorgegebenen Preisspanne bewegen;
- die
Übernahme von zusätzlichen Kosten (z.B. Zuschläge für Umbauten etc.) oder
unüblichen Nebenkosten ist nicht zulässig;
- als Vertragslaufzeit dürfen maximal 10 Jahre vereinbart werden.
Beschlussvorschlag (Stadtrat am 14.12.2022):
Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 02.12.2022 wird die Verwaltung weiterhin - zeitlich befristet bis zum 31.12.2024 - ermächtigt, unter Einhaltung der im Stadtratsbeschluss vom 26.07.2017 genannten Kriterien Anmietverträge abzuschließen.