Sitzung: 14.12.2022 StR/013/2022
Berichterstatter:
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 61, Nein: 2
Vorlage: Stpl/061/2022
OBM Marcus König: 02:10:43
Gutachtenvorschlag (AfS 01.12.2022):
Der Stadtplanungsausschuss
begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass auf der Grundlage
des Plans Nr. FNP7 - V - 01 vom 28.10.2022, der Begründung vom 28.10.2022 und
des Umweltberichtes vom 20.10.2022 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt wird.
Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen:
Ø Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: vier
Wochen,
Ø förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mit Hinweis auf
die Ziele sowie Hinweis auf Ort und Zeit der Einsichtnahme in die o.g.
Unterlagen und auf Äußerungs- und Erörterungsmöglichkeit,
Ø Information der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und
Vorstadtvereine (AGBV).
Die o.g. Beschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Beschlussvorschlag (StR 14.12.2022):
Entsprechend des Gutachtens
des Stadtplanungsausschusses vom 01.12.2022 beschließt der Stadtrat, dass auf
der Grundlage des Plans Nr. FNP7 - V - 01 vom 28.10.2022, der Begründung vom
28.10.2022 und des Umweltberichtes vom 20.10.2022 die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird.
Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen:
Ø Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung:
vier Wochen,
Ø förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mit Hinweis auf
die Ziele sowie Hinweis auf Ort und Zeit der Einsichtnahme in die o.g.
Unterlagen und auf Äußerungs- und Erörterungsmöglichkeit,
Ø Information der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und
Vorstadtvereine (AGBV).
Die o.g. Beschlüsse sind
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.