OBM König:                00:09:38

 

StR Ulrich:                  00:09:41

 

StRin Walthelm:          00:13:53

 

StR Dr. Heimbucher:  00:19:54

 

StRin Kayser:              00:23:15

 

StR Sahin:                   00:25:41

 

StR Döfler:                  00:29:22

 

StR Schüller:               00:32:23

 

StR Ulrich:                  00:36:29

 

StRin Walthelm:          00:40:18

 

StR Schuh:                 00:42:34

 

OBM König:                00:43:34

Lässt abstimmen und stellt fest, dass es gegen eine Stimme so beschlossen ist.


Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Stadtplanungsausschuss beschließt, dass der dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4641 A „Wetzendorf - Parlerstraße“ vom 15.11.2022 entsprechende Geltungsbereich aus dem Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 4641 "Wetzendorf" herausgelöst und als gesondertes Verfahren Bebauungsplan Nr. 4641 A „Wetzendorf - Parlerstraße“ für ein Gebiet entlang des Wetzendorfer Landgrabens, westlich des Karl-May-Wegs, nördlich der Parlerstraße und der Wetzendorfer Straße sowie östlich der Prälat-Nicol-Straße und der Wachtelstraße weitergeführt wird.

 

2.      Der Stadtplanungsausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4641 A „Wetzendorf-Parlerstraße“ für ein Gebiet entlang des Wetzendorfer Landgrabens, westlich des Karl-May-Wegs, nördlich der Parlerstraße und der Wetzendorfer Straße sowie östlich der Prälat-Nicol-Straße und der Wachtelstraße auf Grundlage des Plans vom 15.11.2022, der Begründung mit Anlagen vom 15.11.2022 und dem Umweltbericht vom 14.11.2022.

 

3.      Der Stadtplanungsausschuss beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch auf Grundlage des gebilligten Entwurfs.

 

Dies ist ortsüblich bekannt zu machen.