Nachtrag: 12.12.2022

Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 60, Nein: 3

OBM Marcus König:               00:44:14

 

StR`in Walthelm:                     00:45:41

 

OBM Marcus König:               00:51:00

 

Hauke Wulfmeyer:                  00:51:10

 

StR Schüller Marc:                 00:56:01

 

OBM Marcus König:               00:59:44

 

StR Heimbucher:                    01:00:02

 

StR Groh:                                01:02:22

 

StR Schlesinger:                     01:06:05

 

StR`in Hager:                          01:07:02

 

StR`in Flach-Gomez:              01:08:58

 

StR`in Padua:                         01:13:43

 

StR`in Thiele:                          01:15:02

 

StR Betz:                                 01:19:25

 

OBM Marcus König:               01:21:50


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat

 

a. stellt fest, dass das mit Wirkung zum 07.11.2022 eingereichte Bürgerbegehren des

KlimaEntscheids Nürnberg zulässig ist.

 

b. würdigt ausdrücklich das zivilgesellschaftliche Engagement des KlimaEntscheids Nürnberg.

 

c. beauftragt die Stadtverwaltung mit der unverzüglichen Beauftragung eines externen

Planungsbüros mit der Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzepts inklusive einer

Potenzialanalyse, Szenarien und eines Maßnahmenkatalogs zur Erreichung der Klimaneutralität der

Gesamtstadt. Dabei sollen ausgehend vom für Nürnberg verbleibenden 1,5 Grad sowie 1,75 Grad

CO2-Restbudget in den zu entwickelnden Szenarien die Zieljahre 2030, 2035 und 2040 betrachtet

werden. Außerdem soll ein Controlling-Konzept mit Beteiligung des einzuführenden Klimabeirats

sowie eine Kommunikationsstrategie entwickelt werden.

 

d. beauftragt die Stadtverwaltung, dieses Klimaschutzkonzept sowie einen jährlichen Bericht über

die Umsetzung der Maßnahmen des Integrierten Klimaschutzkonzepts sowie über die Entwicklung der gesamtstädtischen Treibhausgasemissionen im Vergleich zu den Zielszenarien zu veröffentlichen.

 

e. beauftragt die Stadtverwaltung, im Frühjahr 2023 einen ersten Statusbericht zu bisher

umgesetzten Klimaschutzmaßnahmen auf Basis von Berichten aus den Geschäftsbereichen

zusammenzustellen. Dieser Statusbericht nimmt Bezug auf die Ambitions- und Umsetzungslücke und

gibt einen Ausblick auf bereits beschlossene und geplante Maßnahmen in 2023 wie auch

gegebenenfalls sofort zu ergreifende Zusatzmaßnahmen der Geschäftsbereiche.

 

f. beauftragt die Stadtverwaltung die finanziellen und personellen Rahmenbedingungen für eine

zügige Umsetzung des im Sachverhalt geschilderten Vorgehens zu schaffen.