Nachtrag: 12.12.2022
Sitzung: 14.12.2022 StR/013/2022
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 60, Nein: 3
Vorlage: Ref.III/020/2022
OBM Marcus König: 00:44:14
StR`in Walthelm: 00:45:41
OBM Marcus König: 00:51:00
Hauke Wulfmeyer: 00:51:10
StR Schüller Marc: 00:56:01
OBM Marcus König: 00:59:44
StR Heimbucher: 01:00:02
StR Groh: 01:02:22
StR Schlesinger: 01:06:05
StR`in Hager: 01:07:02
StR`in Flach-Gomez: 01:08:58
StR`in Padua: 01:13:43
StR`in Thiele: 01:15:02
StR Betz: 01:19:25
OBM Marcus König: 01:21:50
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
a. stellt fest, dass das mit Wirkung zum 07.11.2022 eingereichte Bürgerbegehren des
KlimaEntscheids Nürnberg zulässig ist.
b. würdigt ausdrücklich das zivilgesellschaftliche Engagement des KlimaEntscheids Nürnberg.
c. beauftragt die Stadtverwaltung mit der unverzüglichen Beauftragung eines externen
Planungsbüros mit der Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzepts inklusive einer
Potenzialanalyse, Szenarien und eines Maßnahmenkatalogs zur Erreichung der Klimaneutralität der
Gesamtstadt. Dabei sollen ausgehend vom für Nürnberg verbleibenden 1,5 Grad sowie 1,75 Grad
CO2-Restbudget in den zu entwickelnden Szenarien die Zieljahre 2030, 2035 und 2040 betrachtet
werden. Außerdem soll ein Controlling-Konzept mit Beteiligung des einzuführenden Klimabeirats
sowie eine Kommunikationsstrategie entwickelt werden.
d. beauftragt die Stadtverwaltung, dieses Klimaschutzkonzept sowie einen jährlichen Bericht über
die Umsetzung der Maßnahmen des Integrierten Klimaschutzkonzepts sowie über die Entwicklung der gesamtstädtischen Treibhausgasemissionen im Vergleich zu den Zielszenarien zu veröffentlichen.
e. beauftragt die Stadtverwaltung, im Frühjahr 2023 einen ersten Statusbericht zu bisher
umgesetzten Klimaschutzmaßnahmen auf Basis von Berichten aus den Geschäftsbereichen
zusammenzustellen. Dieser Statusbericht nimmt Bezug auf die Ambitions- und Umsetzungslücke und
gibt einen Ausblick auf bereits beschlossene und geplante Maßnahmen in 2023 wie auch
gegebenenfalls sofort zu ergreifende Zusatzmaßnahmen der Geschäftsbereiche.
f. beauftragt die Stadtverwaltung die finanziellen und personellen Rahmenbedingungen für eine
zügige Umsetzung des im Sachverhalt geschilderten Vorgehens zu schaffen.