Nachtrag: 24.01.2023
Sitzung: 31.01.2023 POA/001/2023
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Anwesend: 14
Vorlage: PA/012/2023
Herr
StR. Schuh (Vorsitzender): 00:00:50
Herr Riedel (Personalreferent): 00:01:01
Herr
StR. Schuh (Vorsitzender): 00:05:00
Herr StR. Gehrke: 00:05:05
Herr
StR. Schuh (Vorsitzender): 00:06:34
Frau StRin. Penzkofer-Röhrl: 00:06:37
Herr
StR. Schuh (Vorsitzender): 00:07:28
Frau
StRin. Bälzl: 00:07:30
Herr
StR. Schuh (Vorsitzender): 00:08:09
Herr
StR. Bock: 00:08:12
Herr
StR. Schuh (Vorsitzender): 00:08:43
Beschluss:
Der Beschluss vom 11.05.2021 zur unbefristeten Übernahme von
Auszubildenden wird modifiziert.
Für die Ausbildung und Übernahme von Pflegefachkräften, Erzieherinnen
und Erzieher (praxisintegrierte Ausbildung) und Verwaltungsauszubildenden gilt
der Beschluss vom 11.05.2021 zur unbefristeten Übernahme nach erfolgreicher
Ausbildung und persönlicher Eignung unverändert fort.
Ab dem Einstellungsjahrgang 2024 (Beginn 01.09.2024) werden
Auszubildende im gewerblich-technischen Bereich sowie Notfallsanitäterinnen und
-sanitäter, die nicht unbefristet übernommen werden können, nach erfolgreicher
Ausbildung und persönlicher Eignung für ein Jahr befristet beschäftigt.
Die notwendigen Mittel im Stellenplan Teil B werden ab dem Jahr 2027 bereitgestellt.