Sitzung: 16.03.2023 IntegrK/001/2023
Berichterstatter:
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Vorlage: OBM/001/2023
Herr Oberbürgermeister König: 00:03:50
Herr Schmidt (BgA/L): 00:12:34
Frau STRin Flach-Gomez: 00:17:16
Herr Oberbürgermeister König 00:17:36
Frau STRin Liberova: 00:20:48
Herr STR Henning: 00:22:24
Frau STRin Lörincz: 00:26:51
Herr Gambato (IR): 00:33:17
Frau STRin Padua: 00:34:58
Herr Doll (DGB): 00:37:36
Frau STRin Flach-Gomez: 00:41:22
Herr Gambato: 00:43:10
Herr Oberbürgermeister König: 00:44:08
Empfehlungsvorschlag:
Die Kommission für Integration empfiehlt dem Stadtrat, den Erlass der
beiliegenden Satzung zur Änderung der
Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung
(Integrationsratssatzung – IntRS) vom 29. März 2022 (Amtsblatt S. 129),
geändert durch Satzung vom 16. Dezember 2022 (Amtsblatt S. 522) zu beschließen.
Der Rat für Integration und Zuwanderung wird
gebeten, einen Vorschlag für eine Selbstverpflichtungserklärung auszuarbeiten. Diese
soll bei der Anpassung und Änderung der Satzung im Vorfeld der nächsten Wahl
des Rates für Integration und Zuwanderung berücksichtigt werden.
Die Selbstverpflichtungserklärung soll im
Vorfeld der nächsten Integrationsratswahlen allen Kandidierenden verpflichtend
zur Unterschrift vorgelegt werden.
Eine freiwillige Unterzeichnung der
Selbstverpflichtungserklärung bereits während der laufenden Amtsperiode durch
die amtierenden Mitglieder des Integrationsrates wird von der Kommission für
Integration begrüßt.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt gemäß der
Empfehlung der Kommission für Integration vom 16.03.2023 den Erlass der
beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat
für Integration und Zuwanderung (Integrationsratssatzung – IntRS) vom 29. März
2022 (Amtsblatt S. 129), geändert durch Satzung vom 16. Dezember 2022
(Amtsblatt S. 522)
Der Rat für Integration und
Zuwanderung wird gebeten, einen Vorschlag für eine
Selbstverpflichtungserklärung auszuarbeiten. Diese soll bei der Anpassung und
Änderung der Satzung im Vorfeld der nächsten Wahl des Rates für Integration und
Zuwanderung berücksichtigt werden.
Die Selbstverpflichtungserklärung
soll im Vorfeld der nächsten Integrationsratswahlen allen Kandidierenden verpflichtend zur
Unterschrift vorgelegt werden.
Eine freiwillige Unterzeichnung der
Selbstverpflichtungserklärung bereits während der laufenden Amtsperiode durch
die amtierenden Mitglieder des Integrationsrates wird vom Stadtrat begrüßt.