Nachtrag: 15.03.2023
Sitzung: 15.03.2023 StR/002/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Vorlage: Stpl/004/2023
OBM Marcus König: 03:36:17
Gutachtenvorschlag (AfS 16.02.2023):
Der Stadtplanungsausschuss
begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass
1. der Geltungsbereich der
30. Änderung so erweitert und einschränkt wird, wie es sich aus dem
vorliegenden Planentwurf vom 10.01.2023 ergibt.
2. der Stadtrat den vorliegenden Planentwurf 30. Änderung vom 10.01.2023 beschließt.
3. die öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch auf der Grundlage des Planentwurfs vom
10.01.2023, der Begründung vom 10.01.2023 einschließlich des Umweltberichts vom
09.01.2023 durchgeführt werden soll.
Dies ist ortsüblich bekannt
zu machen.
Beschlussvorschlag (StR 15.03.2023):
Entsprechend dem Gutachten
des Stadtplanungsausschusses vom 16.02.2023 beschließt der Stadtrat:
1. den Geltungsbereich der
30. Änderung so zu erweitern und einzuschränken, wie es sich aus dem vorliegenden
Planentwurf vom 10.01.2023 ergibt.
2. den vorliegenden
Planentwurf vom 10.01.2023.
3. auf der Grundlage des
Planentwurfs vom 10.01.2023, dem Entwurf der Begründung vom 10.01.2023
einschließlich des Umweltberichts vom 09.01.2023 die öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen.
Dies ist ortüblich bekannt zu machen.