Nachtrag: 15.03.2023

Beschluss: Einstimmig beschlossen

OBM Marcus König:               03:36:17


Gutachtenvorschlag (AfS 16.02.2023):

 

Der Stadtplanungsausschuss begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass

 

1. der Geltungsbereich der 30. Änderung so erweitert und einschränkt wird, wie es sich aus dem vorliegenden Planentwurf vom 10.01.2023 ergibt.

 

2. der Stadtrat den vorliegenden Planentwurf 30. Änderung vom 10.01.2023 beschließt.

 

3. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch auf der Grundlage des Planentwurfs vom 10.01.2023, der Begründung vom 10.01.2023 einschließlich des Umweltberichts vom 09.01.2023 durchgeführt werden soll.

 

Dies ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

Beschlussvorschlag (StR 15.03.2023):

 

Entsprechend dem Gutachten des Stadtplanungsausschusses vom 16.02.2023 beschließt der Stadtrat:

 

1. den Geltungsbereich der 30. Änderung so zu erweitern und einzuschränken, wie es sich aus dem vorliegenden Planentwurf vom 10.01.2023 ergibt.

 

2. den vorliegenden Planentwurf vom 10.01.2023.

 

3. auf der Grundlage des Planentwurfs vom 10.01.2023, dem Entwurf der Begründung vom 10.01.2023 einschließlich des Umweltberichts vom 09.01.2023 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen.

 

Dies ist ortüblich bekannt zu machen.