OBM Marcus König:               04:12:44

 

StR`in Flach-Gomez:              04:13:00

 

OBM Marcus König:               04:14:21

 

StR Schüller Titus:                  04:14:34

 

OBM Marcus König:               04.15:25

 

StR Schüller Titus:                  04:15:28

 

…. bittet darum, den Antrag der Linken Liste vom 16.02.2023 zur Abstimmung zu bringen.

 

OBM Marcus König:               04:15:40

 

 

 

Der Antrag der Linken Liste vom 16.02.2023 wird mit großer Mehrheit abgelehnt.


Empfehlungsvorschlag:

 

Die Kommission für Integration empfiehlt dem Stadtrat, den Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratssatzung – IntRS) vom 29. März 2022 (Amtsblatt S. 129), geändert durch Satzung vom 16. Dezember 2022 (Amtsblatt S. 522) zu beschließen.

 

Der Rat für Integration und Zuwanderung wird gebeten, einen Vorschlag für eine Selbstverpflichtungserklärung auszuarbeiten. Diese soll bei der Anpassung und Änderung der Satzung im Vorfeld der nächsten Wahl des Rates für Integration und Zuwanderung berücksichtigt werden.

Die Selbstverpflichtungserklärung soll im Vorfeld der nächsten Integrationsratswahlen allen Kandidierenden verpflichtend zur Unterschrift vorgelegt werden.

Eine freiwillige Unterzeichnung der Selbstverpflichtungserklärung bereits während der laufenden Amtsperiode durch die amtierenden Mitglieder des Integrationsrates wird von der Kommission für Integration begrüßt.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt gemäß der Empfehlung der Kommission für Integration vom 16.03.2023 den Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratssatzung – IntRS) vom 29. März 2022 (Amtsblatt S. 129), geändert durch Satzung vom 16. Dezember 2022 (Amtsblatt S. 522)

 

Der Rat für Integration und Zuwanderung wird gebeten, einen Vorschlag für eine Selbstverpflichtungserklärung auszuarbeiten. Diese soll bei der Anpassung und Änderung der Satzung im Vorfeld der nächsten Wahl des Rates für Integration und Zuwanderung berücksichtigt werden.

Die Selbstverpflichtungserklärung soll im Vorfeld der nächsten Integrationsratswahlen allen Kandidierenden verpflichtend zur Unterschrift vorgelegt werden.

Eine freiwillige Unterzeichnung der Selbstverpflichtungserklärung bereits während der laufenden Amtsperiode durch die amtierenden Mitglieder des Integrationsrates wird vom Stadtrat begrüßt.