Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 61, Nein: 2

OBM Marcus König:               00:17:20

 

StR`in Walthelm:                     00:21:15

 

Frau Rummel,

Fa. Arcum:                              00:26:45

 

Frau Wittinger,

Fa. Arcum:                              00:33:00

 

Frau Rummel:                         00:38:06

 

OBM Marcus König:               00:41:19

 

StR Schüller Marc:                 00:41:30

 

StR Dr. Scheurlen:                  00:45:20

 

StR Groh:                                00:49:40

 

StR Sormaz:                           00:54:13

 

StR Hübscher:                        00:56:26

 

StR Buholzer:                          00:59:00

 

StR Krieglstein:                       01:04:30

 

StR Mletzko:                           01:07:15

 

StR Goldmann:                       01:11:20

 

StR Schüller Titus:                  01:13:12

 

StR Dörfler:                             01:17:10

 

OBM Marcus König:               01:18:50

 

StR`in Walthelm:                     01:23:00

 

Frau Rummel:                         01:26:15

 

OBM Marcus König:               01:27:18

 

 


 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtrat

 

a) bekräftigt, dass die Stadt Nürnberg das Ziel einer klimaneutralen Stadtverwaltung bis spätestens zum Jahr 2035 konsequent weiterverfolgt.

 

b) beauftragt die Stadtverwaltung, die im Bericht dargestellten bereits geplanten Maßnahmen sowie die darüber hinausgehenden Handlungsempfehlungen konsequent umzusetzen. Dies gilt insbesondere für die Maßnahmen des Umsetzungsplans zur Klimaneutralität des städtischen Gebäudebestands, da der Gebäudebestand eine zentrale Stellschraube für eine klimaneutrale Stadtverwaltung ist.

 

c) beauftragt die Stadtverwaltung, unter Federführung des Referats für Umwelt und Gesundheit, eine verwaltungsinterne und geschäftsbereichsübergreifende Arbeitsgruppe „klimaneutrale Stadtverwaltung“ zur Begleitung der Maßnahmenumsetzung zu gründen.

 

d) beauftragt die Stadtverwaltung, den Fortschritt der Maßnahmenumsetzung sowie die Entwicklung der Treibhausgasemissionen der Stadtverwaltung regelmäßig zu bilanzieren und den Stadtrat über die Ergebnisse des Monitorings zur Klimaneutralität der Stadtverwaltung regelmäßig zu informieren.

 

e) beauftragt die Stadtverwaltung, die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen für eine Umsetzung der im Konzept zur Klimaneutralität der Stadtverwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen zu ermitteln und vor den Beratungen über den Haushalt 2024 dem Stadtrat vorzustellen.