Sitzung: 19.07.2023 StR/005/2023
Berichterstatter:
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Vorlage: Ref.VII/005/2023
OBM Marcus König: 03:53:10
StR Dr. Fraas: 03:53:17
… gibt zu Protokoll:
„Das bayerische
Zweckentfremdungsverbotsgesetz lässt die Geltung solcher Satzungen für 5 Jahre
zu, die derzeit geltende Satzung gilt bis Frühjahr nächsten Jahres – die
Voraussetzungen für einen Neuerlass der Satzung im nächsten Jahr sind gegeben.
Was ich mit dieser Vorlage darlege, und daher heute um Zustimmung bitte, ist
eine neue Satzung, die dann in der September-Sitzung vorgelegt wird – das wird
meine Nachfolgerin tun – und bitte hier um die Zustimmung zur Ausarbeitung
einer neuen Satzung.“
StR Schüller Titus: 03:54:04
OBM Marcus König: 03:56:57
Beschlussvorschlag:
Der Erlass der beiligenden
Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
(Zweckentfremdungsverbotssatzung) wird beschlossen.
Für die vier bis 31.12.2024 befristeten Stellen (4,0 VK) für den Vollzug der Satzung ist eine entsprechende Fristverlängerung zu beantragen.