Ermäßigungen

Individuelle Förderung

Im Programm des Bildungszentrums sind auch einige Lehrgänge, die nach dem Arbeits-förderungsgesetz (AFG) gefördert werden. Die Förderung wurde inzwischen stark eingeschränkt, nähere Auskünfte erteilen der zuständige Fachbereich oder das für den Wohnsitz zuständige Arbeitsamt. Steuervergünstigungen erhalten Arbeitnehmer, die Kurse besuchen, um sich in dem ausgeübten Beruf fortzubilden. Sie können Ihre Aufwendungen (z.B. Kosten für Fachbücher und Lernmaterial, Kursgebühren, Fahrtaufwendungen u.ä.) möglicher-weise als Werbungskosten geltend machen. Als Nachweis gilt der Teilnahmeausweis; besondere Bescheinigungen werden nicht ausgestellt.In bestimmten Fällen können aber auch Kosten für die Weiterbildung in einem zur Zeit nicht ausgeübten Beruf oder für eine Berufsausbildung als Sonderausgaben (bis höchstens € 920,00 jährlich) abzugsfähig sein. Fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrem Finanzamt nach.


Ermäßigungen

Inhaber des "Nürnberg-Passes" erhalten eine Ermäßigung von 50 Prozent für alle Veranstaltungen mit Ausnahme von Filmveranstaltungen, Lehrgängen, Reisen, Tagesfahrten und sonstigen Veranstaltungen außerhalb Nürnbergs und Veranstaltungen mit vereinbarten Entgelten.
Der Nürnberg-Pass sowie eine entsprechende Legitimation (Personalausweis, Pass) ist bei der Anmeldung vorzulegen. Voraussetzung für die Ermäßigung ist, dass der Nürnberg-Pass noch mindestens bis Kursbeginn gültig ist.

Für Student/innen wird bei einigen Vorträgen im Bereich Politik und bei einzelnen Sonderveranstaltungen eine Ermäßigung gewährt, wenn sie Ihren Studentenausweis an der Abendkasse vorzeigen.