Im Programm des Bildungszentrums sind auch einige Lehrgänge,
die nach dem Arbeits-förderungsgesetz (AFG) gefördert
werden. Die Förderung wurde inzwischen stark eingeschränkt,
nähere Auskünfte erteilen der zuständige Fachbereich
oder das für den Wohnsitz zuständige Arbeitsamt. Steuervergünstigungen
erhalten Arbeitnehmer, die Kurse besuchen, um sich in dem ausgeübten
Beruf fortzubilden. Sie können Ihre Aufwendungen (z.B. Kosten
für Fachbücher und Lernmaterial, Kursgebühren, Fahrtaufwendungen
u.ä.) möglicher-weise als Werbungskosten geltend machen.
Als Nachweis gilt der Teilnahmeausweis; besondere Bescheinigungen
werden nicht ausgestellt.In bestimmten Fällen können aber
auch Kosten für die Weiterbildung in einem zur Zeit nicht ausgeübten
Beruf oder für eine Berufsausbildung als Sonderausgaben (bis
höchstens € 920,00 jährlich) abzugsfähig sein.
Fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrem Finanzamt nach.
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