Inhalt
Kinder und Jugendliche im Sozialleistungsbezug haben einen gesetzlichen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT). Durch diese sollen sie in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Teilhabechancen unterstützt sowie Kindern und Jugendlichen gleichgestellt werden, die nicht auf Sozialleistungen angewiesen sind.
Dazu gehört unter anderem auch die Lernförderung. Schülerinnen und Schüler können Lernförderung beantragen, wenn die Leistungen mangelhaft, die Versetzung/ der Abschluss gefährdet oder die Herstellung von Sprachfähigkeit notwendig sind.
In der Veranstaltung für Lernförderkräfte des IPSN werden in einem fachlichen Input Ablauf und Antragstellung eingehend besprochen.
Im Anschluss haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, themenspezifische Fragen zu stellen. Die Referentin, Frau Katharina Jahn, ist als Pädagogin am Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe im Sozialamt Nürnberg tätig.
Referenten/Innen
- Katharina Jahn
Termin
- 30.09.2025, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr