Arbeit und Soziales

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort


Diese Tabellen geben einen Gesamtüberblick über die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort (nicht Arbeitsort) in den Bürgerversammlungsgebieten bzw. in den Statistischen Bezirken in Nürnberg.

Begriffserläuterungen:

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte umfassen alle Arbeitnehmer, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind; dazu gehören auch insbesondere Nicht einbezogen sind dagegen Beamte, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten, sowie Wehr- und Zivildienstleistende (siehe o. g. Ausnahme).

Zeit: aktuell

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarktdaten in kleinräumiger Gliederung


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