Arbeit und Soziales
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort
Diese Tabellen geben einen Gesamtüberblick über die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort (nicht Arbeitsort) in den Bürgerversammlungsgebieten bzw. in den Statistischen Bezirken in Nürnberg.
Begriffserläuterungen:
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte umfassen alle Arbeitnehmer, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind; dazu gehören auch insbesondere
- Auszubildende,
- Altersteilzeitbeschäftigte,
- Praktikanten,
- Werkstudenten und
- Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen werden.
Zeit: aktuell
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarktdaten in kleinräumiger Gliederung
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Inhalt: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
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