JavaScript ist abgeschaltet. Sie können fortfahren, aber wir empfehlen, JavaScript einzuschalten, damit Sie das folgende Formular komfortabel und mit allen Funktionen nutzen können. Information Werden bei Veranstaltungen, Festen, Kirchweihen, etc. unter anderem alkoholische Getränke gegen Entgelt abgegeben, wird eine Erlaubnis des Ordnungsamtes, die sogenannte Gestattung, benötigt. Die Gestattung muss zwei Wochen vor der Veranstaltung beantragt werden, da weitere Behörden beteiligt werden müssen. Verspätet eingehende Anträge werden abgelehnt, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung nicht mehr durchgeführt werden kann. Ein Ausschank alkoholischer Getränke ist dann nicht mehr möglich. Weitere Informationen im Internet-Angebot des Ordnungsamtes. Ich bestätige, von den Hinweisen zum Gestattungsantrag nach § 12 GastG (siehe PDF-Datei) Kenntnis genommen zu haben. Dialogverlauf Öffnen/Schließen Information Angaben Antragsteller/in Ort und Zeit der Veranstaltung Betriebszeiten Getränke und Speisen Weitere Angaben Abbrechen Zurück Weiter