Wenn kein Vorname vorhanden, bitte hier ein Pluszeichen "+" eintragen.
Bitte geben Sie eine Festnetz-oder Mobilfunknummer an, unter der wir Sie tagsüber erreichen können.
Die Eingabe der E-Mail-Adresse ist nur möglich, wenn das Häkchen gesetzt ist.
Wenn kein Vorname vorhanden, bitte hier ein Pluszeichen "+" eintragen.
Wenn kein Vorname vorhanden, bitte hier ein Pluszeichen "+" eintragen.
Bei fachgerechten Pflegemaßnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 BaumSchVO handelt es sich um das Ausschneiden von Totholz, aneinander
reibenden Ästen und von abgebrochenen Ästen. Genauso wird das Erhalten des Lichtraumprofiles als Pflegemaßnahme angesehen.
Darüber
hinausgehende Maßnahmen sind auf den folgenden Seiten zu begründen.
Geschützt sind alle Bäume ab einem Stammumfang (StU) von mindestens 80 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden und Ersatzpflanzungen. Nicht unter Schutz stehen Obstbäume – mit Ausnahme von Walnuss und Esskastanie.
Bei fachgerechten Pflegemaßnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 BaumSchVO handelt es sich um das Ausschneiden von Totholz, aneinander
reibenden Ästen und von abgebrochenen Ästen. Genauso wird das Erhalten des Lichtraumprofiles als Pflegemaßnahme angesehen.
Darüber
hinausgehende Maßnahmen sind auf den folgenden Seiten zu begründen.