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Baum

massnahmen

Bei fachgerechten Pflegemaßnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 BaumSchVO handelt es sich um das Ausschneiden von Totholz, aneinander reibenden Ästen und von abgebrochenen Ästen. Genauso wird das Erhalten des Lichtraumprofiles als Pflegemaßnahme angesehen.
Darüber hinausgehende Maßnahmen sind auf den folgenden Seiten zu begründen.

Baum

m_baumart

Geschützt sind alle Bäume ab einem Stammumfang (StU) von mindestens 80 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden und Ersatzpflanzungen. Nicht unter Schutz stehen Obstbäume – mit Ausnahme von Walnuss und Esskastanie.

m_massnahmen

Bei fachgerechten Pflegemaßnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 BaumSchVO handelt es sich um das Ausschneiden von Totholz, aneinander reibenden Ästen und von abgebrochenen Ästen. Genauso wird das Erhalten des Lichtraumprofiles als Pflegemaßnahme angesehen.
Darüber hinausgehende Maßnahmen sind auf den folgenden Seiten zu begründen.