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Übermittlung qualifiziert signierter Dokumente

Wichtiger Hinweis

Dokumente, die dem Schriftformerfordernis unterliegen, können grundsätzlich auch elektronisch übermittelt werden, sofern das Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen wird. Die qualifizierte Signatur von Dokumenten (Dateien) wird nur in den Formaten PDF-inline oder PKCS#7 entgegen genommen. Zugelassen sind qualifizierte Signaturzertifikate von akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern. Signierte E-Mails werden nur im S/MIME-Format angenommen, sie sind jedoch kein Ersatz für die die Schriftform ersetzende qualifizierte Signatur.

Bitte beachten Sie, dass aus Gründen der Rechtssicherheit insbesondere eine Widerspruchseinlegung ohne Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur nicht als ausreichend angesehen wird. Ausführliche Informationen zur qualifizierten elektronischen Signatur finden Sie im Internet unter anderem hier.