Information
Mit dieser Anwendung können Sie einen Antrag auf Ausstellung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen. Diese steuerliche Bescheinigung bestätigt, dass gegen die Erteilung öffentlicher Aufträge an den Antragsteller keine Bedenken bestehen.
Benötigt wird:
- Kassenzeichen falls vorhanden. Das Kassenzeichen finden Sie auf bereits vorhandenen Bescheiden vom Kassen- und Steueramt
- Online bezahlen, Gebühr für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung 10 EUR
Bezahlungsmöglichkeiten - Kreditkarte, elektronisches Lastschriftverfahren und Paypal
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird Ihnen per Post zugeschickt, die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 3 bis 5 Arbeitstage.