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Auskunft Führerscheinumtausch

Internetauskunft Pflichtumtausch Führerscheine

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Bitte beachten Sie:

Nach einer EU-Richtlinie sind alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen. Dafür gibt es unterschiedliche Termine.

Alle Fahrerlaubnisinhaber und Fahrerlaubnisinhaberinnen, die im Jahr 1953 oder später geboren sind und noch einen Papierführerschein besitzen, sind bereits über der gesetzlichen Umtauschfrist. Bitte tauschen Sie diesen schnellstmöglich um.

Fahrerlaubnisinhaber und Fahrerlaubnisinhaberinnen, deren Geburtsjahr vor dem Jahr 1953 liegt, müssen Ihren Führerschein (egal ob Papierführerschein oder unbefristeten Kartenführerschein) bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins.

Wer im Jahr 1953 oder später geboren ist und einen unbefristeten Kartenführerschein besitzt, kann hier den spätesten Umtauschtermin ermitteln.

Wenn der Kartenführerschein zwischen dem 01.01.1999 und dem 18.01.2013 ausgestellt wurde.