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Anzeige einer Nachtverkaufsöffnung

Nachtverkaufsöffnung

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Ich zeige die Öffnung meiner Verkaufsstelle zwischen 20 Uhr und 24 Uhr an.

Beachten Sie für die Nachtöffnung bitte folgende Voraussetzungen:

  • Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor dem Öffnungsdatum erfolgen.
  • Eine Öffnung darf nur an Werktagen bis längstens 24 Uhr erfolgen.
  • Nicht möglich sind Nachtöffnungen an folgenden Tagen:
    Sonn- und Feiertage, Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karsamstag, Buß- und Bettag, Heiligabend, Silvester, jeweilige Samstage vor Pfingstsonntag, Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag.
  • Im Jahr sind höchstens vier betriebseigene Nachtöffnungen zulässig. Durch die Stadt festgesetzte Nachtöffnungen zählen nicht dazu.
Angaben Verkaufsstelle

Bitte nennen Sie uns für Rückfragen eine Telefon- oder Mobilfunknummer unter der Sie tagsüber zu erreichen sind.

Die Eingabe der E-Mail-Adresse ist nur möglich, wenn das Häkchen gesetzt ist.

Android bietet in der Datumsauswahl nicht nur die Änderung über die Pfeiltasten. Tippen Sie in der Datumsauswahl des Mobilgeräts oben auf das Jahr. Dann haben Sie direkt die Möglichkeit das Jahr zu ändern.

Öffnungszeit

Bitte geben Sie statt 24:00 Uhr die Uhrzeit 23:59 an.

Angaben anmeldenden Person
Meine Betriebliche Funktion: Dies ist ein Pflichtfeld.

Wenn kein Vorname vorhanden, bitte hier ein Pluszeichen "+" eintragen.

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