Fortschrittsanzeige

Genehmigungsantrag Baumschutz

Info

Mit dieser Anwendung können die von Ihnen gewünschten Eingriffe an geschützten Bäumen (Rückschnitt, Wurzeleingriff und/oder Beseitigung) beim Umweltamt angezeigt/beantragt werden. Geschützt sind alle Bäume ab einem Stammumfang (StU) von mindestens 80 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden und Ersatzpflanzungen. Nicht unter Schutz stehen Obstbäume – mit Ausnahme von Walnuss und Esskastanie.

Die Maßnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 BaumSchVO an geschützten Bäumen dürfen im Anzeigeverfahren erst nach Erhalt einer schriftlichen Bestätigung des Umweltamts ausgeführt werden. Bei bestimmten Voraussetzungen kann das Anzeigeverfahren nicht durchgeführt werden. Ihre Anzeige wird dann als Antrag behandelt und Sie werden schriftlich davon benachrichtigt.

Im Antragsverfahren erhalten Sie nach der Bearbeitung einen rechtsmittelfähigen kostenpflichtigen Bescheid. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn dieser vorliegt. Die Gebühren betragen 50,- € für den ersten Baum und für jeden weiteren mitbeantragten Baum 15,- €. Für erheblichem Mehraufwand können bis zu 50,- € festgesetzt werden. Werden Maßnahmen abgelehnt, verringert sich die Gebühr auf 75 % des ansonsten festzusetzenden Betrags. An Aufwendungen können 7,- € für Ortseinsichten und 25,- € für gemeinsame Termine vor Ort entstehen.

Genehmigungen zum Rückschnitt, Wurzeleingriff bzw. Beseitigung behalten 1 Jahr lang ihre Gültigkeit. Erteilte Genehmigungen sowie die Frist zur Durchführung einer eventuellen Ersatzpflanzung können vor Ablauf der Frist jederzeit verlängert werden. Dies ist schriftlich zu beantragen.

Wenn Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Tel.-Nr. 0911/231- 38 97 und 231- 3 10 52, 231- 2 32 93 oder 0911/231-58 57,
E-Mail: uwa3-baumschutz@stadt.nuernberg.de