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Einbürgerung - Antrag

Unterlagen und Kosten

Im Folgenden können Sie einen Online-Antrag auf Einbürgerung stellen. Die Gebühr hierfür beträgt 255€ für Erwachsene und 51€ für jedes minderjährige Kind ohne eigenes Einkommen, wenn diese zusammen mit Ihnen eingebürgert werden, ansonsten ebenfalls 255€. Die Kosten werden als Vorschuss erhoben. Einige Nachweise sind für alle Bewerber verpflichtend einzureichen, andere sind optional und von Ihrer persönlichen Situation abhängig. Die folgende Seite bietet Ihnen eine erste Orientierung der benötigten Unterlagen.
Folgender Nachweis ist verpflichtend mit Stellung des Antrags einzureichen:
- Kopie gültiger Pass/Reiseausweis (bei Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaates oder Schweiz genügt auch: Identitätskarte/Personalausweis)

Eine genaue Auflistung der einzureichenden Unterlagen erhalten Sie von Ihrer zuständigen Behörde nach Prüfung Ihres Antrags. Im Verlauf des Einbürgerungsverfahrens wird auch eine persönliche Vorsprache erforderlich werden, bei der Sie ggf. Unterlagen, die im Original erforderlich sind, nach Aufforderung der Behörde mitbringen können.

Unter Umständen werden in Ihrem Fall auch weitere, nicht in der nachfolgenden Liste angeführte Unterlagen benötigt. Für ausländische Urkunden wird eine Übersetzung in die deutsche Sprache benötigt, welche Sie bitte durch einen für die jeweilige Sprache bei einem deutschen Gericht zugelassenen Übersetzer oder Dolmetscher anfertigen lassen. Die Anerkennung von ausländischen Urkunden kann von einer Legalisierung, Apostille oder einer Urkundenüberprüfung abhängig sein. Ob dies in Ihrem Fall erforderlich ist, kann in einem persönlichen Gespräch geklärt werden.

Liste von Nachweisen die Sie möglicherweise einreichen müssen

  • Anerkannter Sprachnachweis (mind. B1 Niveau des Europäischen Referenzrahmens)
  • Einbürgerungstest/Test Leben in Deutschland/Schulabschlusszeugnis einer allgemeinbildenden deutschen Schule
  • Bescheinigung Integrationskurs
  • Geburtsurkunde
  • Aktuelle Auskunft aus dem Melderegister (nicht älter als drei Monate)
  • Aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers über ein ungekündigtes und unbefristetes oder befristetes Beschäftigungsverhältnis
  • Einkommensnachweise (z. B. Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate, je nach Einzelfall auch Elterngeld-, Kindergeld-, Wohngeld-, Leistungsbescheid der Sozialbehörde etc.)
  • Nachweis über eine ausreichende soziale Absicherung gegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit und für das Alter (Rentenversicherungsverlauf)
  • Bei Selbstständigen: Gewerbeanmeldung, Einkommens-Steuerbescheide der letzten 2 Jahre oder andere geeignete Nachweise über Einkommen, z.B. Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters (nicht älter als drei Monate)
  • Eheurkunde
  • Scheidungsurteil