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Wohnungsgeber

Bestätigung

* Pflichtfelder

Das neue Bundesmeldegesetz (BMG) hat ab 1.November 2015 die Mitwirkungspflicht des Vermieters bei An- und Abmeldung eingeführt. Diese Pflichtbestätigung können Sie hier online ausfüllen und übermitteln. Die eingegebenen Daten können Sie für eine spätere Wiederverwendung auf Ihrem Computer speichern.


Ich/wir bestätige/n den Ein- bzw. Auszug der angegebenen Personen in der Wohnung. Ich bin als Wohnungsgeber oder beauftragte Person berechtigt, diese Bescheinigung auszustellen.

Ich/wir haben davon Kenntnis genommen, dass ich/wir ordnungswidrig handeln, wenn hierzu keine Berechtigung vorliegt und dass es verboten ist, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung eines Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist.

Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 EUR geahndet werden. Das Unterlassen einer Bestätigung des Ein- oder Auszugs sowie falsche oder nicht rechtzeitige Bestätigung des Ein- oder Auszugs können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 1.000 EUR geahndet werden.
Ich/Wir habe/n diese Hinweise zur Bestätigung gelesen.* Pflichtfeld
Ich/Wir geben diese Meldung ab als:* Pflichtfeld