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Aufenthaltsgestattung

Information

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Ich bin volljährig und möchte die Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltsgestattung beantragen.
Aufenthaltsrechtlichen Amtshandlungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig, sofern nicht gesetzlich die Befreiung oder Ermäßigung geregelt ist.

Ich stelle den Antrag für